15. Januar 2019

Die Debatte über das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nähert sich ihren Höhepunkten. Morgen findet die Expertenanhörung zum TSVG im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages mit vielen Verbandsvertretern und Einzelsachverständigen statt. Wir wünschen uns gute Beratungen, die den Ausschussmitgliedern ein objektives Meinungsbild ermöglichen.

Besonders bewegt uns natürlich die Debatte über den Bestand der Medizinischen Versorgungszentren in Krankenhausträgerschaft. Die schrillen Töne der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, deren Grundannahmen und Statistiken wir ob der sachlichen Angemessenheit stark bezweifeln, halten wir für unangemessen. Wir machen uns aus unserer anwaltlichen Erfahrung für vernünftige Regelung stark, die die Interessen der oder des Einzelnen berücksichtigt:

–         Wir sind für Trägervielfalt: Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft und MVZ haben ihren Platz in der (zahn)ärztlichen Versorgung.

–         Wir sind für Arbeitsplatzvielfalt: Medizinische Versorgungszentren – gerade auch in Krankenhausträgerhand – bieten jungen (Zahn)ärztinnen und (Zahn)ärzten flexible Arbeitsmodelle. Es gibt unter (Zahn)ärztinnen und Zahnärzten Unternehmerinnen und Unternehmer – aber auch solche, die sich ausschließlich mit hohem Engagement und hoher Kompetenz der Medizin widmen möchten.

–         Investoren im Gesundheitswesen sorgen für die finanzierbare Innovationen im Gesundheitswesen ohne hohe Privatschulden. Dies sorgt übrigens auch dafür, dass die mittelständische deutsche Medizintechnikwirtschaft weiter weltweit spitze bleibt!

–         Untergangsszenarien über das „Aussaugen“ von Investoren oder das Ausblutenlassen der ländlichen Versorgung sind falsch. Oftmals sind es MVZ, die unverkäufliche ländliche Praxen als „Satelliten“ aufkaufen.

–         Wirtschaftlichkeitsprüfung, Plausibilitätsprüfung, berufsgerichtliche Ermittlungsverfahren wegen unzulässiger Werbung … K(Z)Ven und (Zahn)ärztekammern könnten auch im Rahmen bestehender Gesetze viel tun, um Praxisgründungen attraktiver zu gestalten. Wer die „Freiberuflichkeit“ betont sollte sich für Gesetze einsetzen, die „befreien“ und nicht nur für solche, die verbieten.

Wie auch BKK-Verbandsvorstand Franz Knieps (hier zum Interview) empfinden wir die MVZ-Debatte gerade von der KZBV als unseriös geführt. In einem aktuellen Interview spricht er viele Wahrheiten aus. So:

„Kaum ein junger Mediziner kann die Mittel aufbringen, die es braucht, um sich permanent auf dem Laufenden zu halten.”

„Freiberuflichkeit kann doch nur heißen: Ich bin in meiner ärztlichen Entscheidung absolut unabhängig.”

„Kleine Inhaber genauso auf Profit aus wie große Ketten“

Auch wenn wir statt von Profiten lieber von guten Gewinnen für gute Arbeit sprechen, die sowohl in Einzelpraxen als auch Gemeinschaftspraxen und in Krankenhaus-MVZ geleistet wird!

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