14. Juli 2008

Schon mehrfach haben wir auch in diesem Blog über die Altersgrenze für Vertragsärzte gesprochen. Zuletzt hatten wir HIER über ein Urteil des Bundesozialgerichts berichtet, das in einer Reihe von gleichlautenden Urteilen die Altersgrenze für rechtmäßig erachtet hat.Nun scheint sich die Politik dieser Fragestellung anzunehmen:

Die Gesundheitsstaatssekretärin Marion Caspers-Merk hat im Bundestag angekündigt, dass die Altersgrenze für Vertrags(zahn)ärzte abgeschafft wird. Dies sei zwischen den Koalitionsparteien verabredet.

Anlass dieser Äußerung war ein Antrag der FDP zur Aufhebung der Altersbegrenzung im Deutschen Bundestag.

Nach dem derzeit geltenden § 95 Absatz 7 SGB V endet die Zulassung eines Vertrags(zahn)arztes, wenn er sein achtundsechzigstes Lebensjahr vollendet hat. Diese Regelung wurde vor vielen Jahren vor dem Hintergrund einer angeblichen „Ärzteschwemme“ geschaffen. Seitdem sind immer wieder Anläufe zur Abschaffung dieses Paragraphen unternommen worden. Bislang blieben diese Anstrengungen aber erfolglos.

Inzwischen droht ein dramatischer Mangel an Ärzten und Zahnärzten, vor allem in den neuen Bundesländern. In unterversorgten Gebieten wurden daher über das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz bereits Ausnahmen zugelassen. Es erscheint somit folgerichtig, bei zunehmendem Mangel auch die weiteren Begrenzungen aufzuheben.

Für ältere Zahnärzte schafft die geplante Gesetzesänderung eine erfreuliche Perspektive. Sie hätten dann mehr Zeit, einen Nachfolger zu finden und könnten wieder selbst bestimmen, wann sie sich in den Ruhestand verabschieden.

Wann ist mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung zu rechnen?

Der Antrag der FDP wurde nunmehr an den Gesundheitsausschuss weiterverwiesen. Dieser wird sich frühestens im September damit befassen. Trotz einer Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens sollte daher mit dem Inkrafttreten der Regelung nicht vor Ende dieses Jahres gerechnet werden.

 

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Eine Antwort

  1. Ich sehe in 2 Jahren dem Entzug meiner Kassenzulassung wegen Altersbegrenzung entgegen und würde auch gerne noch einige Jahre für meine Kassenpatienten zur Vefügung stehen, da ich inzwischen ein riesiges Erfahrungswissen habe, welches ich immer noch weiter ausbaue.Warum wird gerade der Beruf des Arztes derart politisch gegängelt und warum ist es nicht möglich im Sinne einer freien Marktwirtschaft auf Niederlassungsbeschränkung und Altersbegrenzung verzichten? Wenn man dann noch die Honorarbudgetierungen zu dieses Zwangsregularien dazu ninmmt, so ist der Arzt weit davon entfernt, sich als Freiberufler zu sehen. Genau genommen handelt sich im Kassenarztbereich um einen berufsbezogen Kommunismus.

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