Deutschland ist einer der internationalen Vorreiter der Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft. Denn der Gesetzgeber hat bereits 2015 eine Digitalisierungsoffensive gestartet, die im internationalen Vergleich seinesgleichen sucht. Immerhin wurden mit der digitalen Gesundheitskarte und dem E-Health-Gesetz (EHG) zeitgleich alle drei Zukunftsfelder der Digitalisierung – eHealth, mHealth und Telemedizin erschlossen.
Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass bis Mitte 2018 Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an eine Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein sollen. Damit wachsen die beiden wichtigsten Märkte der vergangenen Jahre zusammen: Die Telekommunikation und die Gesundheitswirtschaft. Es liegt auf der Hand, das damit ein besonders spannender Markt neu entsteht, dass damit aber auch juristische Herausforderungen verbunden sind.
In jedem Fall hat der Gesetzgeber mit dem E-Health-Gesetz Weitsicht bewiesen. Denn das Marktvolumen des E-Health-Marktes ist bereits heute gigantisch. Weltweit werden in diesem Bereich bis 2020 $ 200 Mrd. umgesetzt. E-Health ist in Europa der drittgrößter Wachstumsmarkt nach dem Arzneimittelmarkt und der Medizintechnik. Und Deutschland hält 15% am weltweiten Markt für digitale Gesundheitsangebote. Das bedeutet, dass bereits in diesem Jahr in diesem Bereich € 3 Mrd. erwirtschaftet werden.
Die Frage ist: Nehmen Sie an diesem Markt teil? Haben Sie schon eine Idee entwickelt, wie zumindest ein Teil dieser € 3 Mrd. in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Praxis landen?
Unsere Erfahrung zeigt, dass die meisten Ärzte und Gesundheitsunternehmen auf diese Frage noch keine Antwort haben. Oft sind es bisher branchenfremde Unternehmen, die sich mit innovativen Produkten Marktanteile sichern.
2017 nutzten bereits 50 Prozent der Deutschen ihre Smartphones für digitale Gesundheitsangebote. Das tolle daran ist, dass der Patient die Infrastruktur für seine Behandlung oft schon in der Hand hält. Bereits vorhandene Technologien, wie z.B. mobiles Internet und Blutzuckermessgerät, können also sehr einfach vernetzt werden. Die Patienten sind also offenbar bereit, sich dieser neuen Technologie zu öffnen. Aber sind es die Leistungserbringer auch? Allzu oft sind sie es nicht.
Video-Sprechstunden sind beispielsweise seit diesem Jahr abrechenbar. Während diese von Patienten gewollt sind, verweigern sich gut ⅔ der Ärzte dieser Möglichkeit und schließen Videokonferenz mit Patienten grundsätzlich aus.
Das mag auch an sperrigen rechtlichen und insbesondere berufsrechtlichen Rahmenbedingungen liegen. Fernbehandlungs- und Fernverschreibungsverbote gehören dringend auf den Prüfstand. Telemedizinische Leistungen erfordern in vielen Fachbereichen wohl kaum noch den physischen Arzt/Patient-Erstkontakt.
Die Digitalisierung
Der Digitalisierungstrend wird den Gesundheitsmarkt nachhaltig verändern und bietet viele neue Geschäftsmöglichkeiten. Gleichzeitig bietet er die Möglichkeit, die Gesundheitsausgaben zu reduzieren bei gleichzeitiger Verbesserung der Behandlungsqualität. Die Digitalisierung wird Möglichkeiten eröffnen, dem wachsenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu begegnen. „Telemedizin statt Ärztemangel“ kann einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten leisten. Das zeigen schon heute viele erfolgreiche Projekte
Insgesamt ist das Thema Digitalisierung also ein Thema, dem man in den kommenden Jahren gar nicht genug Beachtung schenken kann. Es kommt darauf an, Anbieter von eHealth-Produkten und eHealth-Leistungen gut aufzustellen. Wenn es Unternehmen in Deutschland schaffen, deutsche Technologie mit deutschen Datenschutzstandards zu kombinieren, können deutsche Unternehmen in diesem Bereich zu absoluten Technologieführern werden.
Unsere Kanzlei hat sich diesem Thema bereits sehr früh und mit viel Begeisterung gewidmet. Unsere Kanzlei ist selbst sehr technikaffin. Z.B. arbeiten wir bereits seit vielen Jahren komplett digital und nutzen die Möglichkeiten der Videoberatung. Zugleich kennen wir den Gesundheitsmarkt aus 15 Jahren Beratungserfahrung sehr genau. Daher nimmt das Thema Digitalisierung im Allgemeinen und eHealth im Speziellen einen wichtigen Part in der strategischen Beratung unserer Mandanten ein.
Wenn Sie sich also fragen, wie Sie eHealth für Ihre Praxis oder Ihr Krankenhaus rechtssicher einsetzen können oder ob Sie als Anbieter von mobilen Gesundheitsapplikationen Fragen zum Konformitätsbewertungsverfahren nach dem Medizinprodukterecht haben, sprechen Sie uns gerne an. Sowohl für Ärzte also auch für eUnternehmen, die digitalisierte Lösungen im Gesundheitsmarkt anbieten möchten, sind wir gerne Gesprächs- und Sparringspartner zu allen rechtlichen und strategischen Fragestellungen.
Mehr erfahren unter: http://www.medizinanwaelte.de/rechtsgebiete/e-health