17. August 2026

Ob digitale Terminvergabe, Chatfenster auf der Website, automatisch erzeugte Patienteninformationen oder ästhetische Simulationen: In vielen Arzt- und Zahnarztpraxen arbeitet heute ganz selbstverständlich künstliche Intelligenz im Hintergrund. Mit dem AI Act hat die EU diesem Einsatz einen klaren rechtlichen Rahmen gegeben. Herzstück für den Alltag in Praxen ist Art. 50 AI Act: Seit dem 02. August 2026 gilt – wer KI einsetzt, soll das seinen Patientinnen und Patienten auch mitteilen. Die Kernbotschaft: KI ist willkommen, soll aber transparent, ehrlich und verständlich genutzt werden.

Art. 50 AI Act: Transparenz als Leitgedanke

Die Logik der Vorschrift ist schlicht: Wer KI einsetzt, soll das transparent machen. Immer dann, wenn Menschen direkt mit einem KI-System interagieren oder Inhalte sehen, die sichtbar von KI erzeugt oder verändert wurden, ist ein Hinweis erforderlich.

Nur dort, wo ohnehin klar ist, dass ein System agiert, etwa bei einem deutlich als „virtueller Assistent“ beschriebenen Chat, braucht es keinen zusätzlichen Warnhinweis. Wichtig ist die Platzierung: Der Hinweis gehört dorthin, wo die Nutzung stattfindet. Er darf nicht im Impressum oder in der Datenschutzerklärung „versteckt“ werden.

Unverändert bleibt: Die fachliche Verantwortung liegt immer bei der handelnden Person/ Praxis. KI ist rechtlich ein Werkzeug, nicht die handelnde Person.

Kennzeichnungspflichten im Praxisalltag:

Interaktions-Transparenz (Chats, Termin-Assistenten)

In vielen Praxen beginnt der erste Kontakt online – Suchmaschine, Website, dann das Chatfenster oder der digitale Terminassistent. Antwortet hier ein KI-gestützter Chatbot, soll erkennbar sein, dass kein Mensch tippt, sondern ein System.

Praxisnah kann das etwa so aussehen: Im Chatkopf steht „Virtueller Assistent (KI-System)“ mit dem Zusatz „Dieser Chat wird von einem KI-System betrieben. Für medizinische Fragen ist unser Praxisteam für Sie da.“ Beim Termin-Assistenten genügt ein kurzer Hinweis im Modul, etwa: „Terminvorschläge werden automatisiert mit Hilfe eines KI-Systems erstellt. Die endgültige Vergabe erfolgt durch unser Praxisteam.“ Die Botschaft an Patienten: Technik hilft – die Praxis entscheidet.

Texte, Bilder, Simulationen: Wie viel KI muss gekennzeichnet werden?

Patienten sollen erkennen können, wenn Texte, Bilder, Grafiken oder Simulationen maßgeblich von KI generiert oder manipuliert sind. Werden etwa Erinnerungs-SMS, Info-Mails oder FAQs vollständig aus einem KI-Entwurf übernommen, empfiehlt sich ein Zusatz wie: „Diese Nachricht wurde mit Hilfe eines KI-Systems erstellt.“

Wichtig ist die gesetzliche Ausnahme: Wird ein KI-Text fachlich überprüft, überarbeitet und von der Praxis verantwortet, gilt er nicht als ungeprüfter KI-Output; eine Pflicht zur besonderen Kennzeichnung besteht dann nicht. Für Bilder, Videos, Simulationen und laufende Interaktionen gilt diese textbezogene Ausnahme allerdings nicht.

Ästhetische Simulationen: Chancen nutzen, Grenzen klar markieren

In der ästhetischen Zahnmedizin und in kosmetisch geprägten Bereichen von Arztpraxen (etwa Dermatologie oder plastische Chirurgie) sind KI-Simulationen besonders relevant: Smile-Design-Software oder andere Systeme visualisieren mögliche Behandlungsresultate anhand von Fotos. Art. 50 AI Act verlangt, dass klar erkennbar bleibt, wenn Darstellungen künstlich erzeugt oder bearbeitet worden sind. Empfehlenswert sind deutliche Hinweise wie: „KI-gestützte Simulation eines möglichen ästhetischen Ergebnisses. Sie ersetzt nicht die individuelle Planung und Beratung und stellt kein garantiertes Behandlungsergebnis dar.“ So wird die Simulation als Visualisierungshilfe und nicht als Ergebnisversprechen eingeordnet; die ärztliche Therapieplanung bleibt sichtbar in der Verantwortung der Praxis.

Social Media: KI zeigen und Authentizität wahren

Ob Instagram, Facebook oder TikTok – viele Praxen nutzen Social Media, um Behandlungswege zu erklären, das Team vorzustellen und ein nahbares Bild zu vermitteln. KI-Bildgeneratoren liefern dabei zunehmend Grafiken, stilisierte Lächeln oder schematische Darstellungen von Behandlungen. Werden solche Motive von KI erstellt oder sichtbar verändert, sollte dies für Nutzer erkennbar sein. Eine dezente Lösung: Am Ende der Bildbeschreibung steht etwa „Grafik mit Hilfe eines KI-Bildgenerators erstellt und von unserem Praxisteam ausgewählt.“ Damit bleibt klar: Die KI gestaltet mit, doch die inhaltliche Auswahl und Verantwortung liegen weiterhin bei der Praxis.

III. Praktische Umsetzung: KI-Einsatz prüfen, Texte standardisieren

Ein sinnvoller Schritt ist, den KI-Einsatz in der Praxis systematisch zu durchleuchten:

  • Wo interagiert KI direkt mit Patientinnen und Patienten (Chatbot, Termin-Assistent, digitale Fragebögen)?
  • Wo unterstützt KI Inhalte, die danach fachlich geprüft und verantwortet werden (Infoschreiben, FAQs, Newsletter)?
  • Wo kommen KI-generierte Bilder, Grafiken oder Simulationen zum Einsatz (Smile-Design, Behandlungsschemata, Social Media)?

Anschließend lassen sich Standardformulierungen entwickeln, die Sie in Chatköpfen, Terminmodulen, Mailings, PDF-Dokumenten und Bildbeschreibungen hinterlegen. Einmal sauber integriert, laufen diese Hinweise „im Hintergrund mit“, erhöhen Transparenz und Rechtssicherheit und das ohne Mehraufwand im Praxisalltag.

Dabei sollte das Zusammenspiel mit DSGVO, Berufsordnung und Heilmittelwerberecht mitgedacht werden, insbesondere bei der Patient:innenkommunikation und Werbung.

Fazit: Transparenz als Vertrauens- und Profilierungsvorteil

Art. 50 AI Act nimmt den KI-Einsatz in Arzt- und Zahnarztpraxen ernst und macht ihn sichtbar, statt ihn zu erschweren. Wer die neuen Kennzeichnungspflichten aktiv nutzt, kann sich als moderne, verantwortungsbewusste Praxis positionieren: Technik darf unterstützen, der Mensch bleibt erkennbar im Zentrum.

Nutzen Sie den AI Act als Anlass, Ihren KI-Einsatz zu ordnen, klare Hinweistexte zu etablieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie AI Act, DSGVO, Berufsrecht, Heilmittelwerberecht, gut aufeinander abzustimmen. Aus einer europäischen Pflicht wird so ein Profilierungs- und Vertrauensvorteil: Patientinnen und Patienten erleben eine Praxis, die transparent arbeitet, moderne Technik nutzt und ihre Verantwortung dabei nicht aus der Hand gibt.

Gerne begleiten wir Sie dabei: von der Bestandsaufnahme Ihres KI-Einsatzes über die Entwicklung passender Hinweis- und Transparenztexte bis hin zur Einbettung des AI Act in Ihr bestehendes Compliance-Konzept. Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um KI im Praxisalltag und helfen Ihnen, den neuen Rechtsrahmen so zu nutzen, dass er Ihre Praxis rechtssicher, klar und zukunftsfähig stärkt.

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