2. Oktober 2018

Aus aktuellem Anlass möchten wir dringend auf eine altbewährte Masche bzw. Abzocke hinweisen. Aufhänger: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ein als „Datenschutzauskunft-Zentrale“ („DAZ“) getarnter Absender aus Oranienburg verschickt seit dem 01.10.2018 vermehrt Anschreiben mit der Überschrift „Eilige FAX-Mitteilung Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“.

Es heißt dort weiter das Schreiben „bis zum 09. Oktober 2018 gebührenfrei an die EU-weite zentrale Fax-Stelle“ zu senden.

Dieses Anschreiben hat auch bereits die ersten (Zahn-)Ärzte erreicht. Im Kleingedruckten der Abzockfalle: „Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. Ust: Eur 498,00“

Unter dem Vorwand der Datenschutzgrundverordnung wird der Betroffene aufgefordert seine persönlichen Daten preiszugeben und diese an die DAZ, Zentrale Postverteilstelle, Lehnitzstrasse 11, 16515 Oranienburg zurückzufaxen. Ausweislich des Kleingedruckten erhält der Betroffene Informationsmaterial etc. zur DSGVO und verpflichtet sich zur Zahlung eines Jahresbeitrags i.H.v. 498,00 netto.

Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur

Unter https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/RumitelStart/Form13FaxSpam/node.html finden Sie die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur, bei der dieses Schreiben gemeldet werden kann.

Jedwede Kontaktaufnahme mit der „DAZ“ vermeiden – Abzocke

Schenken Sie einem solchen Schreiben keine Beachtung und vermeiden Sie jedwede Kontaktaufnahme mit der DAZ. 

Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne, wie Sie unberechtigten Forderungen entgegentreten können – sprechen Sie uns an!

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