Die Digitalisierung ist ein omnipräsentes Gesprächsthema, doch bei der praktischen Umsetzung hinken wir in Deutschland im internationalen Vergleich noch weit hinterher. Im Digitalisierungsranking für die Wettbewerbsfähigkeit belegt Deutschland lediglich den 19. Platz. Überlegungen und mögliche Anwendungen zur KI und ChatGPT sind:
- Patientenkommunikation: Chatbots wie GPT können dazu verwendet werden, mit Patienten zu interagieren, Terminvereinbarungen zu treffen und allgemeine Informationen bereitzustellen. Dies kann die Effizienz im Praxismanagement erhöhen und den Patienten eine bessere Erfahrung bieten.
- Patientenaufklärung: KI kann für die Bereitstellung von Informationen zur Vor- und Nachbereitung von ärztlichen/ zahnärztlichen Eingriffen verwendet werden. Chatbots können beispielsweise Patienten auf bevorstehende Eingriffe vorbereiten und Anweisungen für die postoperative Pflege geben.
- Befundanalyse: In der Zahnmedizin können Bilderkennungsalgorithmen und KI dazu verwendet werden, Röntgenbilder oder andere bildgebende Verfahren zu analysieren. Dies kann bei der Identifizierung von Zahnproblemen und der Erstellung von Diagnosen helfen.
- Praxismanagement: KI kann in der Verwaltungsaufgaben wie Terminplanung und Abrechnung eingesetzt werden. Dies kann die Arbeitsbelastung des Praxispersonals reduzieren.
- Forschung und Lehre: KI kann auch in der ärztlichen/ zahnärztlichen Forschung und Ausbildung eine Rolle spielen. Sie kann dabei helfen, große Datenmengen zu analysieren, um neue Erkenntnisse zu gewinnen, und als Lehrwerkzeug zur Schulung von Zahnmedizinstudenten dienen.
Im ärztlichen/ zahnärztlichen Bereich hat die Digitalisierung bereits Einzug gehalten, beispielsweise durch Intraoralscanner, Analysesoftware, Fräsmaschinen und 3D-Drucker.
In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Aspekte, die bei der Integration von künstlicher Intelligenz (KI) und ChatGPT in Praxen relevant sind.
Die juristischen Rahmenbedingungen
Der rechtliche Rahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz ist derzeit weitgehend ungeklärt und uneinheitlich. Die Frage, was passiert, wenn KI-Systeme Fehler machen, beschäftigt nicht nur die Medizin, sondern auch die Politik. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an der Modernisierung der europäischen Haftungsvorschriften für fehlerhafte Produkte und strebt an, einheitliche Haftungsregeln zu schaffen. Solange dies nicht geschieht, liegt die Haftung in erster Linie beim Behandler.
Tipp: Es ist ratsam, mit der Haftpflichtversicherung zu klären, ob im Falle von KI-bezogenen Haftungsfragen ausreichende Deckung besteht.
Aufklärung und Dokumentation in der Praxis
Die Aufklärung von Patienten ist ein essenzieller Bestandteil der medizinischen Praxis. Die rechtlichen Regelungen gemäß §§ 630a ff. BGB schreiben vor, dass die Aufklärung mündlich erfolgen muss. Dennoch kann digitale Technologie dazu beitragen, mehr Transparenz und Dokumentation zu schaffen, und damit die Patientensicherheit zu verbessern. Doch darf das mündliche Aufklärungsgespräch in keinem Fall vernachlässigt werden, da andernfalls Haftungsrisiken entstehen könnten.
Tipp: Digitale Aufklärungs- und Dokumentationstools können als Ergänzung eingesetzt werden, um die Informationsübermittlung zu verbessern. Es sollte darauf geachtet werden, dass diese Tools selbst rechtlich abgesichert sind.
Muster-Verträge durch ChatGPT & Co.?
Die Idee, KI-basierte Systeme wie ChatGPT zur Erstellung von Verträgen einzusetzen, mag verlockend erscheinen. Doch hierbei ist nach wie vor Vorsicht geboten. Ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat festgestellt, dass selbst erstellte Verträge ohne anwaltliche Unterstützung die Zulassung von Vertragszahnärzten gefährden können. Das Gericht sah die vertragliche Gestaltung durch Zahnärzte ohne juristische Qualifikation als vertragszahnärztlichen Verstoß an. Das dürfte auch für Ärzte gelten.
Zum aktuellen Zeitpunkt gelten ähnliche Bedenken auch für die Vertragsgestaltung durch KI-Systeme. Die Rechtslage und die Qualität von Verträgen erfordern weiterhin die sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls die Expertise eines Rechtsanwaltes. wir empfehlen die Fachanwälte für Medizinrecht, welche sich auf das Gesellschaftsrecht spezialisiert haben.
In der Arzt- und Zahnarztpraxis bieten KI und ChatGPT zweifellos Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung, zur Verbesserung der Patientenerfahrung und zur Unterstützung des Praxisbetriebs. Dennoch sollten Praxisinhaber stets die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und sich, bei Unsicherheiten, medizinrechtlich beraten lassen, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Gesundheitstrends im Jahr 2024
Wir arbeiten in unserer Beratung viel mit Unternehmen der Gesundheitsbranche zusammen und aufgrund dieser Erfahrungen rechnen wir verstärkt mit diesen 10 Trends, welche voraussichtlich die medizinische Versorgung beeinflussen werden:
- Generative KI im Gesundheitswesen: Die Generative KI wird eine Schlüsselrolle spielen, da sie den Zugang zu anderen bahnbrechenden KI-Anwendungen erleichtert. Sie ermöglicht die Erzeugung synthetischer Daten, um medizinische KI-Algorithmen zu trainieren, ohne die Privatsphäre der Patienten zu verletzen.
- Personalisierte Medizin: Diese umfasst individuell zugeschnittene Behandlungspläne, unterstützt durch fortschrittliche Technologien wie Genomik und künstliche Intelligenz zur Diagnose und Therapie von Krankheiten.
- Virtuelle Gesundheitsassistenten: Sie bieten Ärzten Empfehlungen zu Behandlungen, Diagnosen und Medikamenten und unterstützen Patienten bei Pflegefragen sowie bei der Beschaffung fundierter Informationen für Entscheidungen.
- Digitale Zwillinge: Virtuelle Modelle realer Systeme, einschließlich des menschlichen Körpers und einzelner Organe, dienen der Simulation von Behandlungseffekten, Medikamenten und Lebensstilentscheidungen.
- IoT-betriebene virtuelle Krankenhäuser und Telemedizin 2.0: Hierbei geht es um die Überwachung von Patienten mittels vernetzter Geräte und die Fernkommunikation mit medizinischem Personal.
- Präventive Gesundheitsversorgung: Dieser Ansatz betont die Bedeutung der Prävention gegenüber der Behandlung von Krankheiten und nutzt Technologien wie KI und Wearables für Frühwarnungen und schnelle Interventionen.
- Virtuelle und erweiterte Realität im Gesundheitswesen: Virtual Reality (VR) unterstützt die Schmerztherapie, während Augmented Reality (AR) Chirurgen mit digitalen Informationen versorgt, ohne dass sie separate Bildschirme betrachten müssen.
- Häusliche Altenpflege: Angesichts einer alternden Bevölkerung wird der Fokus verstärkt auf Lösungen liegen, die älteren Menschen ermöglichen, länger in ihren eigenen Häusern zu bleiben.
- 3D-Druck im Gesundheitswesen: Die additive Fertigung ermöglicht die Herstellung von medizinischen Geräten und Implantaten. Es wird sogar an der Möglichkeit gedruckter Organe für Transplantationen geforscht.
- Integration von mentaler und physischer Gesundheitsversorgung: Die Verknüpfung von mentaler und physischer Gesundheitsversorgung wird verstärkt, um eine ganzheitliche Herangehensweise zu ermöglichen. Dies ermöglicht eine umfassendere Betreuung der Patienten.
Ob diese Trends die Gesundheitsbranche bereits im Jahr 2024 nachhaltig verändern werden und die Versorgung von Patienten verändern, hängt wesentlich von dem Gesundheitssystem zum einen und den Patienten zum anderen. Es gibt sowohl Fürsprecher und Vorantreiber als auch diejenigen, welche zunächst abwarten. Wie in und bei jeder anderen Veränderung. Wie Sie bei diesen digitalen Entwicklungen rechtlich abgesichert tätig sind, dazu beraten wir Sie auf Augenhöhe in der Praxis oder den Gesundheitsfachberufen, wie auch die Gesundheitsindustrie mit Ihren mittlerweile vielen Facetten. Sprechen Sie uns an und lernen Sie uns kennen.