Wir leben in einer digitalen Welt, einer Welt, die ohne Computer, Smartphone und Co. kaum noch vorstellbar ist. Die Digitalisierung ist allerorts und nicht aufzuhalten. Wenn es um Einkäufe des täglichen Lebens oder dem Bestellen von Essen geht, ist es heute ganz üblich, dies online zu erledigen. Immer mehr Gesundheitsapps sind schon im Einsatz und werden in Zukunft eine noch viel größere Rolle einnehmen. Ärzte sind verpflichtet ihre Praxis mit der Telematikinfrastruktur auszustatten. Doch sich von einem Arzt online behandeln zu lassen, war bislang undenkbar. Jetzt soll es grundlegende Erleichterungen für online Sprechstunden auch in Bayern geben. Vorreiter war bisher die Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg mit dem vom IT-Unternehmen Teleclinic entwickelten „DocDirekt“, das als Modellprojekt für Patienten in ganz Baden-Württemberg zugänglich ist.
Einsatz, wenn ärztlich vertretbar
Das Arzt- Patientengespräch per Videokonferenz – wird es künftig nun auch in Bayern geben. Um die Telemedizin dort zu ermöglichen, beschlossen die Delegierten des 77. Bayerische Ärztetag bei ihrer Versammlung eine Änderung der Berufsordnung. Ärzte können damit bei ihrer Beratung von Patienten „Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen”. Wenn die Nase läuft, sich Hautausschläge zeigen oder die Glieder schmerzen, dann können sich Patienten aus Bayern den Weg in die Praxis sparen – und die Ärztin oder den Arzt per Videoanruf um ihre Diagnose bitten. Doch Einschränkungen bleiben, denn eine Fernbehandlung über Computer, Tablet oder Smartphone muss dabei „ärztlich vertretbar” sein und „die erforderliche ärztliche Sorgfalt” zulassen. Mit anderen Worten, für schwere Erkrankungen ist die online Sprechstunde nicht gedacht.
Überfüllte Wartezimmer werden entlastet
Vor allem Ärzte und Patienten auf dem Land sollen mit der Änderung des Berufsrechts entlastet werden. Den Patienten bleibt bei erleichteren Erkrankungen im Idealfall der Weg in die Praxis erspart. Weiter erhoffen sich die Delegierten mit Ihrem Beschluss überfüllte Ambulanzen und Wartezimmer zu entlasten.
Bedenken bleiben
Zeitgleich geht der bayrische Ärztetag davon aus, dass die Fernbehandlung den erhöhten Versorgungsbedarf, insbesondere auf dem Land und vor allem im hausärztlichen Bereich, nicht decken wird. Auch bei den niedergelassenen Fachärzten und in den Kliniken fehlten zunehmend Ärztinnen und Ärzte. Dabei könne es nicht sein, auf Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland zu setzen. Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer erklärt: „Zum einen stehen sie vor der Herausforderung von Gleichwertigkeits-, Fachsprachenund Kenntnisprüfungen, zum anderen entziehen wir sie der medizinischen Versorgung in ihren Heimatländern.“
Der bayrische Ärztetag forderte deshalb, die Zahl der Studienplätze für Humanmedizin auf mindestens 17 000 pro Jahr zu erhöhen – so viele habe es deutschlandweit vor der Wiedervereinigung gegeben. Im vergangenen Jahr seien nur 10 750 Plätze für Studienanfänger angeboten worden.
Insgesamt geht damit ein weiteres Bundesland mit der Zeit und nimmt sich dem nicht aufzuhaltenden Thema der Digitalisierung und Telemedizin an.
Fazit
Nach unserer Auffassung geht der bayrische Ärztetag einen richtigen und wichtigen Schritt in die Zukunft. Ärzte und andere Leistungserbringer sollten keine Angst vor dem Einsatz telemedizinischer Verfahren haben. Durch die Technik sollen sie nicht ersetzt werden, sondern vielmehr soll die Technik sie ergänzen und moderne Kommunikationswege sollen es ermöglichen, gezielter zu arbeiten und Ressourcen zu schonen. Telemedizin ist die Zukunft.
Für die Akzeptanz und Verbreitung digitaler Medizin ist allerdings von entscheidender Bedeutung, ob der Patient diese annimmt. Gerade die älteren Menschen stehen dem Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte viel verschlossener gegenüber als das in den anfolgenden Generationen der Fall ist. Nur wenn sich der vor allem ältere Patient darauf verlassen kann, dass die Behandlung mittels moderne Kommunikationswege mindestens genauso gut ist, wie der übliche Gang in die Praxis, wird er diese annehmen. Aus diesem Grund müssen wichtige Rechtsfragen geklärt und Verantwortlichkeiten geregelt werden.
- Wer ist verantwortlich, wenn die Technik versagt, die Daten unrichtig erfasst oder übermittelt werden?
- Wie und wann muss der Arzt auf die übermittelten Informationen reagieren und wer haftet, wenn dem Patienten etwas passiert?
- Wie oft müssen die Gesundheitsdaten durch den Arzt kontrolliert werden?
- Welche Daten stellt die TI dem behandelnden Arzt zur Verfügung?
Der Medizinbereich ist im Wandel – technisch sowie rechtlich und ist in vielen Bereichen noch nicht abschließend geregelt. Schon heute begleiten wir unsere Mandanten sehr eng, um die Hürden der Digitalisierung sportlich nehmen zu können.