Der Datenschutz im Gesundheitswesen steht vor einer neuen Weichenstellung: Mit seiner aktuellen Entscheidung aus September 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass der Begriff der „personenbezogenen Angabe“ im Gesundheitskontext deutlich weiter auszulegen ist als bislang angenommen. Dies betrifft nicht nur klassische Behandlungsdaten, sondern gerade auch Äußerungen, Meinungen, Bewertungen und Stellungnahmen im Rahmen alltäglicher Dokumentation, Kommunikation oder Verwaltung – und zwar unabhängig davon, ob aktuell ein eindeutiger Personenbezug hergestellt werden kann.
Diese Auslegung verstärkt die Anforderungen an alle Beteiligten im Gesundheitsmarkt: Ärzte, Praxisteams, Klinikverwaltungen, Betreiber von Pflegeeinrichtungen, medizinische Dienstleister und Berater müssen jede Form der Information über Einzelpersonen als potenziell schutzbedürftiges personenbezogenes Datum begreifen – inklusive solcher Inhalte, die nach traditioneller Sichtweise für anonymisiert oder unverfänglich galten.
Vor diesem Hintergrund rückt die sorgfältige, datenschutzkonforme Gestaltung sämtlicher Prozesse, Systeme und Dokumente stärker denn je in den Vordergrund. Die Tragweite der EuGH-Rechtsprechung ist erheblich: Sämtliche Meinungsäußerungen, Bewertungen oder Einschätzungen, die theoretisch Rückschlüsse auf natürliche Personen ermöglichen, unterliegen künftig strikteren datenschutzrechtlichen Schutz- und Dokumentationspflichten. Das gilt selbst dann, wenn Identifizierungen nur über weitere Informationen oder Dritte möglich erscheinen.
Eine zentrale Konsequenz: Datenschutz im Gesundheitswesen erfordert umfassendes Problembewusstsein, höchste organisatorische Sorgfalt und die proaktive Anpassung von Dokumentations-, Zugriffs- und Kommunikationsstrukturen – nicht als lästige Pflicht, sondern als Basis für rechtssicheres Wirtschaften, Vertrauen und zukunftsfähige Compliance.
Im Folgenden klären wir auf, worauf es jetzt ankommt, und wie Sie Ihr Unternehmen im Gesundheitsmarkt sicher aufstellen können.
Was regelte der Europäische Gerichtshof?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2025 die Datenschutzanforderungen für den Umgang mit Stellungnahmen und sonstigen Angaben, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen, deutlich verschärft. Die Entscheidung hat Signalwirkung für Kliniken, Praxen, Ärzt:innen und alle Unternehmen, die im Gesundheitsmarkt tätig sind.
Warum ist das Urteil für den Gesundheitsmarkt relevant?
Im Gesundheitswesen werden täglich Daten verarbeitet: Diagnosebefunde, Gutachten, Patientenberichte, Arztbriefe oder interne Stellungnahmen. Das neue EuGH-Urteil stellt klar: Schon jede Äußerung, die eine persönliche Meinung, Einschätzung oder Bewertung einer natürlichen Person enthält, ist ein personenbezogenes Datum – und damit besonders geschützt. Es kommt dabei nicht mehr darauf an, ob der Empfänger diese Information tatsächlich einer Patientin oder einem Arzt zuordnen kann. Entscheidend ist, ob theoretisch die Möglichkeit besteht, die betroffene Person durch verfügbare Zusatzinformationen zu identifizieren.
Dadurch rückt der Datenschutz stärker in den Fokus: Auch ansonsten harmlose oder anonymisierte Stellungnahmen im Rahmen von Dokumentationen, Gutachten oder internen Verfahren gelten oft als besonders schutzbedürftig. Das betrifft nicht nur medizinische Inhalte selbst, sondern auch Meinungen und Bewertungen medizinischer Mitarbeitender.
Was bedeutet das für Praxen, Krankenhäuser und Dienstleister?
Für Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheitsmarkt ergeben sich daraus konkrete Handlungspflichten und neue Risiken. Der EuGH fordert von datenverarbeitenden Stellen, jede Form von Meinung oder Stellungnahme über Einzelpersonen wie Patient:innen oder Mitarbeitende grundsätzlich wie ein personenbezogenes Datum zu behandeln. Auch pseudonymisierte oder codierte Informationen sind betroffen, wenn eine Identifikation – zum Beispiel über weitere Datenbestände oder durch Dritte – möglich erscheint.
Das hat Auswirkungen auf:
- Dokumentenmanagement: Ärztebriefe, Gutachten, interne Stellungnahmen müssen genau geprüft und datenschutzkonform behandelt werden.
- Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen: Patient:innen und Mitarbeitende können umfassende Informationen darüber verlangen, welche persönlichen Angaben zu ihrer Person gespeichert oder verarbeitet werden.
- Technische und organisatorische Maßnahmen: IT-Systeme, Dokumentationsprozesse und Zugriffsrechte müssen regelmäßig angepasst werden, um Datenschutzverstöße und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Achtung: Die Nutzung von bspw. WhatsApp zur Übermittlung von Patientendaten ist aus Datenschutz- und Berufsrechtsgründen unzulässig. Es drohen Bußgelder, berufsrechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken. Setzen Sie stattdessen auf DSGVO-konforme, zertifizierte Kommunikationslösungen für das Gesundheitswesen. So stellen Sie Vertraulichkeit und Rechtssicherheit sicher.
Kurzfazit: Schnelle Kommunikation ist wichtig – kompromissloser Datenschutz aber auch. WhatsApp & Co. haben im medizinischen Kontext nichts zu suchen: Wählen Sie datenschutzkonforme Alternativen, um Patientendaten sicher auszutauschen.
Vorsprung sichern: Datenschutz neu denken
Das aktuelle EuGH-Urteil ist ein Wendepunkt für das Datenschutz- und Compliance-Management in der Gesundheitsbranche. Datenschutzverletzungen werden schneller verfolgt und können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Nur wer sämtliche personenbezogenen Angaben gewissenhaft schützt und Betroffenenrechte erfüllt, minimiert Risiken und schafft Vertrauen.
Ihr nächster Schritt: Compliance-Check und rechtssichere Prozesse
Nehmen Sie das neue Urteil zum Anlass, interne Prozesse und Dokumentationen zu überprüfen. Lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihr Datenmanagement rechtssicher gestalten, datenschutzkonforme Aufklärung sicherstellen und an aktuelle Rechtsprechung anpassen. So schützen Sie nicht nur Ihre Patient:innen und Mitarbeitenden, sondern stärken auch Ihre Marktposition und Ihr Unternehmensimage.
Fazit
Selbst scheinbar „schnelle Wege“ beim Datenaustausch können gegen Datenschutzvorgaben und Verschwiegenheitspflichten verstoßen – mit erheblichen Haftungsrisiken für Ärzt:innen und Einrichtungen. Der Schutz persönlicher Angaben ist essenziell! Mit professionellem Datenschutz und rechtssicherer Dokumentation sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens im Gesundheitsmarkt. Kontaktieren Sie uns – wir zeigen Ihnen, wie Sie die neuen Anforderungen optimal umsetzen und Haftungsrisiken vermeiden.