1. August 2008

Am 21. April 2008 berichteten wir hier über den Umstand, dass nach einer Untersuchung der Stiftung Gesundheit fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland rechtliche Mängel hat.

Zwischenzeitlich berichtete die Stiftung Gesundheit Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2008“ über 8000 Abmahnungen wegen fehlerhafter Ärzte-Homepages.

Heute berichtet nun die Ärzte Zeitung, dass sich die in Bad Homburg ansässige Wettbewerbszentrale zu der Studie der Stiftung Gesundheit geäußert hat. Die Wettbewerbszentrale bezweifelt demnach die Aussage der „Stiftung Gesundheit“, wonach 7,2 Prozent aller Arzt-Homepages wegen Formfehlern abgemahnt würden. Dies sei eine unbegründete „Panikmache“. 2007 seien der Zentrale ganze zwei Fälle mit mangelhaftem Impressum bekannt geworden, dieses Jahr noch kein einziger.

Und wer hat nun Recht? Stiftung Gesundheit oder Wettbewerbszentrale?

Ob die von der Stiftung Gesundheit genannte Zahl von 8000 Abmahnungen stimmt, kann natürlich abschließend nicht überprüft und beurteilt werden. Jedoch erscheint das Ergebnis der Stiftung Gesundheit weit näher an der Realität zu sein als die Juristen der Wettbewerbszentrale.

Natürlich mag es sein, dass nur noch wenige Seiten im Internet über kein oder ein fehlerhaftes Impressum verfügen, so dass es infolgedessen auch nur selten zu entsprechenden Abmahnungen kommt. Aber Abmahnungen können vielfältige Gründe haben. Lizenzverstöße durch die Nutzung fremden Bildmaterials, berufswidrige Formulierungen, Markenrechtsverstöße usw.

Wir hatten hier über einen Fall berichtet, in dem ein kleiner grüner Apfel zu Diskussionen und Verärgerung unter Deutschen Zahnärzten geführt hat. Eine Kieferorthopädin aus Süddeutschland hatte sich das Abbild eines Apfels Sorte Granny Smith als Marke schützen lasse und mahnte dann andere Zahnärzte ab, die ebenfalls einen grünen Apfel für ihre Außendarstellung nutzen. Bereits dieser Fall hat weit mehr Abmahnungen nach sich gezogen als der Wettbewerbszentrale offenbar bekannt ist.

Richtig ist, dass ein hoher Prozentteil ärztlicher und zahnärztlicher Seiten über abmahnungsfähige Inhalte verfügt. Da zudem der Konkurrenzkampf unter medizinischen Leistungserbringern härter wird, ist es auch keine Seltenheit mehr, dass Ärzte oder Zahnärzte sich untereinander abmahnen.

Vor diesem Hintergrund bleibt das Thema aktuell. Und wer das Thema auf die leichte Schulter nimmt, ist schlecht beraten. Denn schon morgen könnte ihn die Abmahnung erreichen. Spätestens dann weiß er, dass die Meldung der Ärzte-Zeitung ihn in falscher Sicherheit gewogen hat…

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