8. Oktober 2025

In der heutigen digitalen Gesundheitswirtschaft ist Social Media für (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte längst kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein zentrales Werkzeug im Praxismarketing und im Kontakt mit Patienten, potenziellen Mitarbeitern und Kollegen. Plattformen wie Instagram, Facebook, LinkedIn oder auch TikTok ermöglichen Sichtbarkeit, Vertrauen und Reichweite, fördern Patientendialog und stärken die Arbeitgebermarke. Gleichzeitig stellen komplexe rechtliche Vorgaben hohe Anforderungen an den digitalen Auftritt der Praxis – ein bewusster, selbstsicherer Umgang mit Chancen und Risiken ist gefragt.

E-E-A-T und Vertrauenswürdigkeit: Authentische Kommunikation auf rechtssicherem Fundament

Um bei Google und insbesondere in KI-gestützten Overviews wie Google Gemini sichtbar zu werden, sollten Ihre Praxisseiten und Social-Media-Auftritte konsequent auf nachvollziehbarer Fachkompetenz und Vertrauenswürdigkeit basieren. Dies umfasst die Prinzipien von E-E-A-T, also Experience, Expertise, Authority und Trustworthiness. Darüber hinaus ist es essenziell, präzise und klar strukturierte Inhalte zu veröffentlichen, die durch aussagekräftige Zwischenüberschriften, geordnete Listen und FAQ-Elemente nutzerfreundlich aufbereitet sind. Integrieren Sie relevante semantische Keywords wie „Zahnarztpraxis“, „Zahnarzt“, „Patientenbewertung“ sowie für Ihre jeweiligen Fachgebiete, um gezielt gefunden zu werden. Ihre Beiträge sollten kontinuierlich mit aktuellen Beispielen oder Empfehlungen aus der Medizin aktualisiert werden, sodass sie stets auf dem neuesten Stand sind. Zudem empfiehlt es sich, hochwertige visuelle Medien, Infografiken und – sofern möglich – Videos einzubauen, um die Ansprache abwechslungsreicher und anschaulicher zu gestalten. Nicht zuletzt müssen alle Inhalte auch technischen Anforderungen genügen, insbesondere in Bezug auf mobile Lesbarkeit, die Nutzung von strukturierten Daten wie Schema-Markup (beispielsweise FAQ oder Organization) sowie die Barrierefreiheit, damit Ihre Praxisangebote möglichst umfassend wahrgenommen werden können.

1. Imagepflege versus Werberecht: Die Balance zwischen Sichtbarkeit und Rechtskonformität

Gezielte Positionierung der Zahnarztpraxis: Soziale Medien sind essenziell, um Praxiswerte, Teamgeist und medizinische Kompetenz nach außen zu tragen. Professionelle Imagepflege sollte dabei stets an den berufs- und werberechtlichen Leitlinien ausgerichtet werden:

  • Sachliche Darstellung, keine Garantien oder Übertreibungen, keine vergleichende Werbung (§ 27 MBO, § 3 HWG).
  • Vorher-Nachher-Darstellungen sind nach BGH-Rechtsprechung in der Regel unzulässig, da sie irreführende Erwartungen beim Patienten wecken (Heilmittelwerbegesetz).
  • Influencer-Methoden, Anpreisungen und plakative Aussagen verbieten sich im Gesundheitswesen.

2. Patientenbewertungen und Datenschutz: Souveräner Umgang mit sensiblen Daten

Bewertungsplattformen sind für Praxen ein wertvoller Kanal. Praxen nutzen Social Media, um positive Patientenbewertungen zu teilen oder auf Kritik einzugehen – doch das Datenschutzrecht setzt enge Grenzen:

  • Patientenidentifizierbare Bewertungen und persönliche Daten (inkl. Fotos) dürfen nur mit ausdrücklich dokumentierter Einwilligung veröffentlicht werden (Art. 6 DSGVO, § 203 StGB).
  • Die ärztliche Schweigepflicht gilt absolut; selbst unscheinbare Bildhintergründe können problematisch sein.
  • Konsequentes Einhalten der Informationspflichten und technisch sicheres Handling der Daten ist unerlässlich.

3. Team und Arbeitsrecht: Social Media-Richtlinien für Mitarbeiter

Employer Branding lebt von persönlichen Einblicken, authentischen Teamfotos und wirkungsvollem Storytelling – doch all diese Maßnahmen sind juristisch nicht ohne Tücken. So benötigen Sie für die Veröffentlichung von Fotos oder Statements Ihrer Mitarbeitenden stets eine gezielte, auf den jeweiligen Zweck bezogene Einwilligung, die im Vorfeld eingeholt und von den betroffenen Personen jederzeit widerrufen werden kann.

Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Sie zudem in internen Richtlinien klar regeln, welche Inhalte Mitarbeitende aus dem Praxisumfeld posten dürfen und welche nicht. Das beinhaltet beispielsweise das ausdrückliche Verbot, Fotos oder Storys mit Patienten- oder Praxisbezug ohne explizite Freigabe zu veröffentlichen. Auch die Nutzung sozialer Medien während der Arbeitszeit sollte eindeutig geregelt sein, etwa durch entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder durch separate Social-Media-Guidelines, in denen festgelegt wird, wann und in welchem Umfang private Social-Media-Aktivitäten am Arbeitsplatz zulässig sind.

Als Praxis-Tipp empfiehlt es sich, speziell auf Ihre Praxis zugeschnittene Einwilligungsformulare zu erstellen und verbindliche Social-Media-Richtlinien für Ihr gesamtes Team zu formulieren, um von Anfang an für klare und rechtssichere Rahmenbedingungen zu sorgen. Das betrifft eben auch die Nutzung von WhatsApp zur Abstimmung von organisatorischen Abläufen. Um hier Risiken zu vermeiden, sollte auf ein rechtssicheres Kommunikationstool zurückgegriffen werden.

4. Impressum, Urheber- und Lizenzrechte: Pflichtangaben für jeden Social-Media-Kanal

Jede Praxisseite gilt als geschäftsmäßiges Angebot – ob Instagram, Facebook, LinkedIn oder TikTok:

  • Vollständige und leicht auffindbare Impressumsangaben gemäß § 5 TMG und Datenschutzinformationen nach DSGVO sind Pflicht.
  • Die bloße Verlinkung auf die Website genügt nicht!
  • Lizenzierte Musik, fremde Bilder oder Videos: Rechtliche Prüfung unverzichtbar, um urheberrechtliche Abmahnrisiken auszuschließen. Mehr dazu in unserem Blog: Musik nutzen auf Instagram, Facebook + Co. Was Praxen wissen sollten.

Fazit & Handlungsempfehlung: Social Media als Wettbewerbsvorteil – aber nur rechtssicher!

Social Media eröffnet Zahnarztpraxen großartige Bühnen für Sichtbarkeit und Dialog – doch nur, solange alle rechtlichen Spielregeln sicher beherrscht werden. Rechtskonforme, faktenbasierte und transparente Kommunikation ist nicht nur Pflicht, sondern auch entscheidender Ranking- und Vertrauenstreiber im Google-Gemini-Zeitalter. Mit juristischem Sachverstand, aktuellen Inhalten, klaren Strukturen und konsequenten Datenschutzmaßnahmen kann Ihre Praxis digitaler Vorreiter sein – und bleibt selbst im Falle einer AI Overview sicher vor Haftungsfallen und Abmahnungen.

Sie möchten Ihre Social-Media-Strategie rechtssicher gestalten? Das Team von Lyck+Pätzold healthcare. recht unterstützt Sie auf Basis aktueller Rechtsprechung, branchenspezifischer Expertise und digitaler Best Practice. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch!

Kategorien
Newsletter
Wollen Sie unter den Ersten sein, die über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsrecht und der Gesundheitspolitik informiert werden?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.