4. November 2024

Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 hat eine Neufassung der Muster-Fortbildungsverordnung beschlossen, die insbesondere die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen stärken soll. Diese Neufassung zielt darauf ab, die Qualität und Relevanz der ärztlichen Fortbildung zu verbessern, die Einflussnahme der Industrie auf die ärztliche Fortbildung zu beschränken und den aktuellen Anforderungen des Gesundheitswesens gerecht zu werden.

Wesentliche Änderungen

  1. Erweiterung der Fortbildungsinhalte: Die neue Muster-Fortbildungsverordnung legt einen stärkeren Fokus auf praktische und interpersonelle Kompetenzen. Dies soll sicherstellen, dass Ärztinnen und Ärzte nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Fähigkeiten und soziale Kompetenzen erwerben.
  2. Verpflichtende Fortbildung: Die Teilnahme an Fortbildungen wird stärker reguliert. Ärztinnen und Ärzte müssen nun regelmäßig Fortbildungsnachweise erbringen, um ihre Facharztanerkennung zu behalten. Dies soll die kontinuierliche Weiterbildung und die Qualität der Patientenversorgung sicherstellen.
  3. Einführung eines Credit-Point-Systems: Analog zu internationalen Standards wird ein Credit-Point-System eingeführt. Ärztinnen und Ärzte müssen eine bestimmte Anzahl an Fortbildungspunkten sammeln, um ihre Fortbildungspflicht zu erfüllen.
  4. Erhöhung der Transparenz und Qualität: Die neue Muster-Fortbildungsverordnung fordert eine höhere Transparenz und Qualität der Fortbildungsangebote. Anbieter müssen die Qualität und Neutralität ihrer Fortbildungen nachweisen, um anerkannt zu werden.

Strengere Anforderungen an Industriesponsoring

Ein besonders wichtiger Aspekt der Neufassung sind die strengeren Anforderungen an das Industriesponsoring von Fortbildungsveranstaltungen. Zu einer Verschärfung der Anforderungen hat insbesondere die Einführung des § 6 Muster-Fortbildungsverordnung gesorgt, der zusätzliche Anerkennungsvoraussetzungen bei Sponsoring festlegt.

Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit

Fortbildungsmaßnahmen müssen die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen wahren und dürfen nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen beeinflusst werden. Dies bedeutet, dass Fortbildungen weder direkt noch indirekt darauf abzielen oder in Kauf nehmen dürfen, medizinische Entscheidungen der Teilnehmenden aufgrund wirtschaftlicher Interessen der Anbietenden, Mitwirkenden oder Dritter zu beeinflussen.

Neue Anforderungen:

  1. Transparenz und Offenlegung: Fortbildungsanbieter müssen nun detailliert offenlegen, welche finanziellen Mittel sie von der Industrie erhalten haben. Diese Transparenz soll sicherstellen, dass Interessenkonflikte vermieden werden.
  2. Qualitätskontrolle: Es wurden strengere Kriterien für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen eingeführt. Diese müssen jetzt nachweisen, dass sie unabhängig und evidenzbasiert sind. Fortbildungen, die von der Industrie gesponsert werden, unterliegen einer besonders strengen Prüfung.
  3. Begrenzung des Sponsorings: Es gibt jetzt Obergrenzen für den Anteil der Finanzierung, den Fortbildungsveranstaltungen von der Industrie erhalten dürfen. Dies soll verhindern, dass die Inhalte der Fortbildungen durch die Interessen der Sponsoren beeinflusst werden.
  4. Unabhängige Evaluation: Fortbildungsveranstaltungen müssen regelmäßig von unabhängigen Gremien evaluiert werden, um sicherzustellen, dass sie den neuen Standards entsprechen. Diese Evaluationen sollen öffentlich zugänglich gemacht werden

Notwendigkeit der Änderungen

Die Notwendigkeit dieser Änderungen ergibt sich aus einer Analyse des Sachverständigenrats zur ärztlichen Fortbildung, die zeigte, dass das bisherige Fortbildungsangebot sowohl quantitativ als auch qualitativ verbesserungsbedürftig ist. Ziel der neuen Muster-Fortbildungsverordnung ist es, die Fortbildung praxisrelevanter zu gestalten und die Glaubwürdigkeit der Angebote zu erhöhen. Zudem wird die Bedeutung der praktischen und interpersonellen Kompetenzen in der ärztlichen Fortbildung stärker betont.

Stand der Umsetzung durch die Landesärztekammern

Die auf dem 128. Deutschen Ärztetag 2024 beschlossenen Änderungen der Muster-Fortbildungsverordnung bedürfen jetzt der Umsetzung in den Landesärztekammern. Jede Landesärztekammer muss die neuen Regelungen der Muster-Fortbildungsverordnung in ihre eigenen Fortbildungsordnungen integrieren. Die Landesärztekammern sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der neuen Regelungen zu überwachen. Dazu gehören auch die Prüfung und Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen. Der aktuelle Stand der Umsetzung variiert je nach Landesärztekammer. Einige Kammern haben bereits begonnen, die neuen Regelungen in ihre Fortbildungsprogramme zu integrieren, während andere noch in der Planungs- und Anpassungsphase sind. Die Bundesärztekammer koordiniert diesen Prozess und unterstützt die Landesärztekammern bei der Implementierung der neuen Anforderungen.

Fazit zur Muster-Fortbildungsverordnung

Die neue Muster-Fortbildungsverordnung stellt sicher, dass die Qualität der ärztlichen Fortbildung durch strenge Anforderungen an die Unabhängigkeit und Transparenz gewahrt bleibt. Industriesponsoring von wissenschaftlichen Veranstaltungen wird zukünftig nur noch in den engen Grenzen der neuen Regelungen möglich sein.

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