6. Dezember 2019

Ausländische Doktortitel sind keine Seltenheit. In Zeiten des numerus clausus wählen immer mehr Medizinstudenten den Umweg über das europäische Ausland. Ist das Zahnmedizinstudium dann erfolgreich absolviert, kehren die meisten wieder nach Deutschland zurück und beginnen ihre zahnärztliche Tätigkeit. Immer mehr deutsche Studenten entscheiden sich für ein Studium der Zahnmedizin an einer anerkannten, europäischen Universität. Besonders beliebt sind deutschsprachige Universitäten, wie z. B. die Semmelweiss-Universität in Budapest oder die Medizinische Universität in Pécs. In Österreich sind zahnmedizinische Abschlüsse in Krems-Stein, Graz, Innsbruck und Wien möglich, währenddessen auch die Universitäten aus Basel, Bern, Genf und Zürich in der Schweiz in Betracht kommen können.

Keine Vorbereitungszeit notwendig

Bei Universitäten der EU und der Schweiz besteht zunächst einmal die Besonderheit, dass die normalerweise erforderliche zweijährige Vorbereitungszeit für sie nicht gilt. Im Gesetz heißt es dazu in § 3 Abs. 4 Z-ZV:

„Absatz 2 Buchstabe b gilt nicht für Zahnärzte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder (…) einem Vertragsstaat, dem (…) Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, einen nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anerkannten Ausbildungsnachweis erworben haben und zur Berufsausübung zugelassen sind.“

§ 3 Abs. 2 lit. b Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte – kurz: Z-ZV

Ein im EU-Ausland oder der Schweiz absolviertes Zahnmedizinstudium ermöglicht also grundsätzlich sofort den Start in die eigene Praxis.
Neben dem erforderlichen Anerkennungserfahren, das wir Ihnen hier schildern, stellt sich oft die Frage, wie mit dem im Ausland erlangten Titel nun geworben werden darf.

Achtung bei der Titelbezeichnung

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, ist tunlichst darauf zu achten, den ausländischen Doktortitel der Zahnmedizin im Außenauftritt, also dem Praxisschild, dem Geschäftspapier, der Webseite etc. korrekt wiederzugeben.

Tatsächlich steht die vorsätzliche, missbräuchliche Führung akademischer Grade und Titel nach § 132a StGB sogar unter Strafe. Die deutsche Schreibweise eines ausländischen Doktortitels hängt von mehreren Faktoren ab und lässt sich nur im Einzelfall klar bestimmen. Dabei kommt es neben dem Gesetz des betreffenden Bundeslandes auch auf sogenannte Äquivalenzabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat an, dem die ausländische Universität angehört.

Praxisbeispiel: Die Medizinische Universität in Pécs, Ungarn

So wird zum Beispiel an der Medizinischen Universität in Pécs in Ungarn stets der Titel des „doctor medicinae dentariae“ – kurz „dr. med. dent.“ verliehen.

Praktiziert der Titelträger danach z.B. in Hessen, so darf er nach § 22 Abs. 1 S. 1 HHG und dem Äquivalenzabkommen mit Ungarn vom 29.05.2004 seinen Titel nur in der landessprachlichen Originalschreibweise tragen.

Dies bedeutet, dass der gesamte Außenauftritt nicht mit einem typischen „Dr. med. dent.“, sondern mit einem „dr. med. dent.“ beschrieben werden muss. Der Gesetzgeber und damit auch die Aufsichtsbehörden legen auf diese feinen Unterschiede großen Wert.

Praxistipp zum Doktortitel

Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland divergieren können, sollten Sie den Außenauftritt Ihrer Praxis prüfen lassen. Kommen Sie einfach auf uns zu und wir konzipieren für Sie und mit Ihnen eine rechtlich fundierte Marketingstrategie. Sprechen Sie uns noch heute darauf an!

Co.Autor: Thomas Schwabauer, Rechtsreferendar

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