2. Dezember 2024

Die ärztliche Schweigepflicht ist eine der fundamentalsten ethischen und rechtlichen Verpflichtungen im Gesundheitswesen. Sie bildet die Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und garantiert, dass persönliche und sensible Informationen geschützt bleiben. Doch wie weit diese Schweigepflicht reicht und welche Grenzen existieren, ist vielen Akteuren oft nicht präsent.

Gesetzliche Grundlage

Die ärztliche Schweigepflicht ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 203 geregelt. Hiernach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis eines anderen, offenbart, das ihm als Arzt anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist. Diese Verpflichtung erstreckt sich allerdings nicht nur auf Ärzte, sondern auch auf deren Mitarbeiter und andere in der Versorgung Tätige. Hier sind also die Praxisinhaber gefragt, ihre Mitarbeiter immer wieder für das Thema zu sensibilisieren.

Umfang und Reichweite

Die Schweigepflicht umfasst alle Tatsachen, die einem Arzt im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit anvertraut oder sonst bekannt werden. Wie er die Erkenntnisse erlangt, also ob er durch Erzählung oder Untersuchung des Patienten davon erfährt oder in der Patientenakte darüber liest, ist dabei irrelevant. Und dabei erstreckt sich die Schweigepflicht nicht nur auf medizinische Inhalte, sondern auf alles, was der Arzt im Rahmen in seiner Funktion als Arzt bzw. die Mitarbeiter im Umfeld ihrer Tätigkeit erfahren. Das betrifft Familienverhältnisse der Patienten ebenso wie Straftaten.

Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich unbegrenzt, also auch über den Tod des Patienten hinaus und ist nicht auf bestimmte Kommunikationsformen beschränkt. Damit wird sichergestellt, dass alle Informationen, unabhängig von ihrem Trägermedium, geschützt sind.

Durchbrechung der Schweigepflicht

Wie immer existieren Ausnahmen, unter denen die Schweigepflicht gesetzlich durchbrochen werden kann:

  1. Einwilligung des Patienten: Liegt eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vor – bestenfalls eine förmliche Schweigepflichtentbindungserklärung – kann die Schweigepflicht aufgehoben werden.
  2. Gesetzliche Pflichten: Im Rahmen der Kindes- und Jugendwohlgefährdung gibt es für den Arzt Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden. Auch bestimmte Krankheiten müssen nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldet werden. Das darf der Arzt dann jeweils im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auch straffrei erledigen.
  3. Gefahr für andere Personen: Liegt ein sogenannter rechtfertigender Notstand vor, also besteht eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit Dritter, kann eine Offenbarungspflicht bestehen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arzt von einer geplanten Straftet weiß.
  4. Berechtigtes Interesse: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schweigepflicht auch dann durchbrochen werden, wenn der Arzt ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er sich selbst im Rahmen von zivil- oder strafrechtlichen Verfahren verteidigen muss.

Fazit

Abschließend lässt sich festhalten, dass die ärztliche Schweigepflicht äußerst weitreichend ist. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben und abschließend geregelte Ausnahmen, die eine Durchbrechung der Schweigepflicht erlauben. Ärzte und auch Zahnärzte sollten stets sorgfältig abwägen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und das Vertrauen ihrer Patienten zu bewahren. Besonders wichtig ist es, bei der Kommunikation von patientenbezogenen Daten über Messenger-Dienste und soziale Medien äußerste Vorsicht walten zu lassen, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Bei Rückfragen, kontaktieren Sie uns.

Kategorien
Newsletter
Wollen Sie unter den Ersten sein, die über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsrecht und der Gesundheitspolitik informiert werden?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.