20. Juni 2025

Seit nunmehr fast einen halben Jahr, dem 1. Januar 2025, ist Dentalamalgam in der EU nahezu vollständig verboten. Dieses Verbot betrifft die Zahnärzteschaft nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich, da umfassende neue Vorschriften gelten. Obwohl nur noch 3,2 % der Zahnfüllungen in Deutschland aus Amalgam bestehen, erfordert das Verbot eine Anpassung der Praxisabläufe. Im Folgenden finden Sie eine kompakte Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Pflichten und Handlungsempfehlungen:

Pflichten für Zahnärzte

Verwendung nur in Ausnahmefällen:
Amalgam darf ausschließlich bei streng begründeten medizinischen Ausnahmen eingesetzt werden. Diese Ausnahmefälle müssen umfassend dokumentiert werden, inklusive der Gründe für den Verzicht auf Alternativen.
Fachgerechte Entsorgung:
Altbestände, Amalgamabscheider und Reste sind über zertifizierte Entsorgungsunternehmen zu entsorgen. Zahnarztpraxen sind verpflichtet, Entsorgungsnachweise aufzubewahren.
Patientenaufklärung:
Patienten müssen über die Risiken von Amalgam sowie über die Alternativen informiert werden. Dies schließen medizinische Vorteile, mögliche Zusatzkosten und die Haltbarkeit der Materialien ein. Die Aufklärung ist in der Patientenakte zu dokumentieren.
Wasserkreislauf schützen:
Praxen müssen sicherstellen, dass keine Amalgamrückstände in den Wasserkreislauf gelangen. Bis alle Altlasten entsorgt sind, bleibt der Einsatz von Amalgamabscheidern verpflichtend.

Haftungsrisiken

Unzulässiger Einsatz:
Der Einsatz von Amalgam außerhalb der zulässigen Ausnahmen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden kann.

Entsorgungsfehler:
Fehler bei der Entsorgung können gegen Umweltvorschriften verstoßen und zu rechtlichen Sanktionen führen.
Aufklärungsfehler:
Wird ein Patient nicht ordnungsgemäß über Alternativen informiert, könnten Schadensersatzansprüche drohen, falls die gewählte Behandlung Nachteile mit sich bringt.

Handlungsempfehlungen

Sensibilisieren Sie Ihr Team für die neuen Regelungen und die korrekte Anwendung und Dokumentation.
Entwickeln Sie klare Vorlagen für die Dokumentation von Ausnahmen und Aufklärungsgesprächen.
Stellen Sie sicher, dass Altlasten fachgerecht entsorgt und die entsprechenden Nachweise archiviert werden.
Informieren Sie Ihre Patienten proaktiv über die neuen Regelungen und bieten Sie klare Alternativen an.

Praxistipp

Das Amalgamverbot bringt nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch klare rechtliche Verpflichtungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Praxen, die gesetzlichen Vorgaben einhalten und ihre Patienten transparent informieren, minimieren Risiken und profitieren langfristig von einer modernen und nachhaltigen Positionierung.

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