20. Juni 2025

Mit der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) hat der Schutz sensibler Gesundheitsdaten im zahnärztlichen Alltag eine neue Dimension erreicht. Zahnärztinnen und Zahnärzte sehen sich zunehmend komplexen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gegenüber, insbesondere den umfassenden Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO. Verstöße hiergegen können nicht nur empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, sondern bergen auch ein signifikantes Abmahnrisiko nach dem UWG – insbesondere, weil Wettbewerber, Verbände oder sogenannte „Abmahnvereine“ gezielt auf Lücken in der Datenverarbeitungspraxis von Praxen achten. Gerade bei der Nutzung der ePA müssen Praxisinhaber:innen akribisch sicherstellen, dass sie eine wirksame und nachweisbar dokumentierte Einwilligung der Patientinnen und Patienten einholen. Ohne eine valide Einwilligung und transparente Information drohen nicht nur DSGVO-Verstöße, sondern auch teure und imageschädigende Abmahnungen im Wettbewerbsrecht. Die juristisch und praktisch überzeugende Antwort auf diese Herausforderung: digitale Behandlungsverträge.

Digitale Behandlungsverträge – ein zukunftsfester Lösungsansatz

Mit ihm lässt sich nicht nur die Behandlung zwischen Zahnarzt und Patient klar, transparent und rechtssicher regeln. Er bietet zugleich ein effizientes Instrument, um die gesetzlichen Aufklärungs- und Informationspflichten zur Datenverarbeitung, insbesondere auch im Kontext der ePA, umfassend zu erfüllen.

Digital verfügbarer Behandlungsverträge ermöglichen es dem Patienten, sich bereits vorab detailliert über die geplante Behandlung, die damit verbundenen Kosten – etwa bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Wahlleistungen im GKV-Bereich – sowie sämtliche Aspekte des Datenumgangs zu informieren. Die Möglichkeit zur Vorab-Unterzeichnung legt zudem die rechtlichen Grundlagen vor Behandlungsbeginn klar und nachvollziehbar fest.

Die Vorteile im Überblick:

  • Rechtssicherheit auf allen Ebenen: Behandlungsinhalt, Kostenregelung und Einwilligung zur Datenverarbeitung werden eindeutig und transparent festgehalten. Insbesondere im sensiblen Bereich der Privatbehandlung und der Wahlleistungen ein unschlagbarer Vorteil.
  • DSGVO-Compliance ohne Reibungsverluste: Die essenziellen Informationspflichten sowie die Einholung und Dokumentation der Einwilligung (z.B. für die Nutzung der ePA) lassen sich direkt in den digitalen Workflow integrieren – revisionssicher, effizient und patientenfreundlich.
  • Effizienzvorsprung im Praxisalltag: Patientinnen und Patienten erhalten vorab alle Informationen und können erforderliche Unterlagen bereits vor dem Termin lesen und unterzeichnen. Das reduziert Wartezeiten, verhindert Missverständnisse und entlastet das Praxisteam.

Wann ist der Abschluss eines Behandlungsvertrags besonders wichtig?

Grundsätzlich entsteht auch ohne schriftlichen Vertrag eine vertragliche Bindung zwischen Arzt und Patient. Dennoch ist eine schriftliche Fixierung im Rahmen privatärztlicher Leistungen unerlässlich. Sie ist ebenso ratsam bei Wahlleistungen im GKV-System, um das rechtliche Verhältnis und die Erwartungen für beide Seiten zweifelsfrei zu bestimmen. Der digitale Vertrag trägt dazu bei, Transparenz und Verbindlichkeit – auch im Hinblick auf die Einwilligung in datenschutzrechtliche Aspekte wie die Nutzung der ePA – zu gewährleisten.

Fazit: Rechtskonforme Digitalisierung schafft Sicherheit und Vertrauen

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der umfassenderen Nutzung der ePA wird der Datenschutz in Zahnarztpraxen zum zentralen Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor. Wer frühzeitig auf digitale Behandlungsverträge setzt, minimiert rechtliche Fallstricke, erfüllt die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO und baut zugleich nachhaltiges Vertrauen bei den Patienten auf.

Dennoch gilt: Die Detailfragen zur Ausgestaltung und Einbindung digitaler Lösungen, etwa im Zusammenspiel mit Praxisverwaltungssystemen, sollten individuell und passgenau – idealerweise mit spezialisierter rechtlicher Beratung – entwickelt werden. Ihr Vorteil: So begegnen Sie rechtlichen Unsicherheiten und Abmahnrisiken nicht nur proaktiv, sondern positionieren sich auch als innovative, patientenorientierte Praxis im digitalen Zeitalter.

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