24. April 2019

Gutes, qualifizierte Personal zu finden und langfristig zu binden, ist für den Praxiserfolg von herausragender Bedeutung. Warum? Neben dem Internetauftritt einer Praxis ist das Praxispersonal nach Einschätzung von Patienten mit der wichtigste Marketingfaktor. Nur Patienten, die sich rund um gut betreut fühlen, kommen gerne wieder. Und hierfür braucht es das richtige Personal.

„Join our Team“ – Wer bewirbt sich bei wem?

Wenn danach gefragt wird, welches Anforderungsprofil der ideale Mitarbeiter erfüllen sollte, werden meist folgende Eigenschaften hervorgehoben: herausragende fachliche Qualifikationen, Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Belastbarkeit, Loyalität, freundliches Auftreten, Teamplayer.

In Zeiten des Fachkräftemangels spielt es allerdings zunehmend eine erhebliche Rolle, welche Kriterien der Arbeitgeber für den Mitarbeiter erfüllt. Um den hoch qualifizierten, einsatzfreudigen, verantwortungsbewussten, flexiblen, loyalen Teamplayer mit freundlichem Auftreten zu finden und langfristig zu halten, müssen Arbeitgeber zunächst folgende Frage beantworten können:

Was zeichnet mich als Arbeitgeber aus? Warum sollte der Mitarbeiter gerade in meiner Praxis/ in meinem Krankenhaus tätig werden wollen und nicht woanders?

(Zahn-)Ärzte und gerade auch (Zahn-)Medizinisches Fachpersonal sowie Pflegekräfte werden überall händeringend gesucht. Arbeitnehmer müssen sich nicht mehr beim Arbeitgeber bewerben, sondern der Arbeitgeber bewirbt sich beim Arbeitnehmer. Nur der Arbeitsplatz, bei dem auch die beruflichen Wünsche der jeweiligen Mitarbeiter mitberücksichtigt werden, wird dauerhaft für Arbeitnehmer attraktiv sein. Die Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ein gutes Betriebsklima sowie Wertschätzung sind neben der Vergütung entscheidende Schlüsselfaktoren, wenn es um das Thema Mitarbeiterzufriedenheit geht.

„Great place to work“ – Arbeitsvertrag als Visitenkarte

Von Bedeutung ist daher auch der Arbeitsvertrag. Eine reine Formalität? Falsch! Der Arbeitsvertrag ist die Visitenkarte eines jeden Unternehmens. Mit dem Arbeitsvertrag wird dem Mitarbeiter ein Angebot zur beruflichen Tätigkeit unterbreitet. Es ist ein Angebot, sich an das Unternehmen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zu binden und dieses auch in der jeweiligen Funktion nach außen hin zu repräsentieren. Der Mitarbeiter kann das Angebot annehmen oder ablehnen. Das Wort „Angebot“ sollte daher bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen durchaus wörtlich genommen werden: Was wird im Arbeitsvertrag geboten? Handelt es sich noch um ein Angebot mit Chancen und Möglichkeiten oder handelt es sich nur um einen reinen Pflichtenkatalog?

Der Ton macht hier die Musik!

Arbeitsverträge sind Gestaltungsmittel und bereits Ausdruck der eigenen Unternehmenskultur. Arbeitgeber können hier zeigen, wer sie sind, wie sie sich das gelebte Arbeitsverhältnis vorstellen, welche Regeln gelten sollen, aber auch welche Möglichkeiten geboten werden. Am Ende müssen Arbeitgeber folgende Frage mit einem definitven „Ja!“ beantworten können: Würde ich als Arbeitnehmer diesen Vertrag selbst unterschreiben wollen? Wenn Sie diese Frage nur zögerlich mit Ja, schlimmstenfalls sogar mit Nein beantworten, ist klar: Das ist nicht der richtige Arbeitsvertrag.

Individuell statt 08/15 -Arbeitsvertrag muss zum Unternehmen passen

Doch wie sieht der richtige Arbeitsvertrag aus? In erster Linie muss der Arbeitsvertrag zum Unternehmen passen und nicht das Unternehmen zum Vertrag. Also sollte zunächst geklärt werden: Welcher Arbeitgeber wollen Sie sein? Wie stellen Sie sich das gelebte Arbeitsverhältnis vor? Welche Punkte sind Ihnen wichtig? Darüber hinaus hängt die individuelle Gestaltung auch von der angesprochenen Personengruppe ab: Was für Mitarbeiter haben Sie? Was ist für diese Mitarbeiter wichtig?

Natürlich gibt es gesetzliche Vorgaben, die zu beachten sind. Darüber hinaus gibt es eine ganze Bandbreite von Rechtsprechung, die zudem ständig im Wandel ist. Vor diesem Hintergrund ist es auch wichtig, bisherige arbeitsvertragliche Regelungen in regelmäßigen Abständen zu hinterfragen und gerade bei Neueinstellungen auf Aktualität zu überprüfen.

Gleichwohl kann man differenzieren zwischen dem, was man regeln kann und dem was man regeln muss. Eine Regelung, die bloß den Gesetzestext im Wortlaut widergibt, ohne auch eine sinnvolle Hinweisfunktion zu erfüllen, kann man sich ggf. sparen und damit den Vertrag übersichtlich und schlank halten.

Ein Rückgriff auf Musterverträge aus dem Internet ist zwar für den Moment bequem und einfach. Muster sind aber lediglich Muster. Sie strahlen weder persönliche Wertschätzung noch Individualität aus, zudem kann man als juristischer Laie nicht einschätzen, ob eine Regelung noch der aktuellen Rechtslage entspricht. Im Kampf um die besten Mitarbeiter macht es jedenfalls einen erheblichen Unterschied, ob man einen 08/15-Vertrag anbietet oder einen individuellen Arbeitsvertrag, der den Mitarbeiter gezielt anspricht und das gelebte Arbeitsverhältnis und die eigene Unternehmenskultur abbildet.

Fazit

Wir machen es uns zur Aufgabe, individuelle Arbeitsverträge zu erstellen, die zu Ihnen und Ihrer Praxis bzw. zu Ihrem Unternehmen passen. Denn wir sind davon überzeugt, dass hier schon die Weichen für eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit gestellt werden können. Gerne erstellen wir für Sie und Ihre Praxis/Ihr Unternehmen die passenden Arbeitsverträge!

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