18. Oktober 2019

Die Beendigung oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird von Arbeitnehmern vielfach unmittelbar mit der Zahlung einer Abfindung seitens des Arbeitgebers verknüpft. Doch nicht immer hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung und der Arbeitgeber im Umkehrschluss die Pflicht, eine solche zu zahlen. Um Irrtümern zu den Themen Abfindung, Kündigung und Kündigungsschutzklage vorzubeugen, sollen im Folgenden einige Fragen beantwortet werden:

Haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Abfindung, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht?

Kommt es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers, hat ein Arbeitnehmer keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung. Im Umkehrschluss müssen sich Arbeitgeber nicht verpflichtet fühlen, eine entsprechende Abfindung an den Arbeitnehmer zu zahlen.

Wann besteht ausnahmsweise ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?

Zunächst kann der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers eine Regelung zur Zahlung einer Abfindung enthalten, aus der dem Arbeitnehmer ein Anspruch zusteht. Auch der für den Arbeitnehmer geltende Tarifvertrag kann eine entsprechende Regelung halten.
Wir das Arbeitsverhältnis durch eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung beendet, können die Vertragsparteien die Zahlung einer Abfindung in die Vereinbarung aufnehmen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung findet sich in § 1a KSchG. Diese Regelung bezieht sich alleinig auf betriebsbedingte Kündigungen. Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse und erhebt der Arbeitnehmern keine fristgerechte Kündigungsschutzklage, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt voraus, dass der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung darauf hinweist, dass sich die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse stützt und dass der Arbeitnehmer bei verstreichen lassen der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage die Abfindung beanspruchen kann.

Kann eine Kündigungsschutzklage dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt?

Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers gemäß § 4 S. 1 KSchG hat grundsätzlich eine andere Intention: es soll im Kündigungsschutzprozess festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Folge eines erfolgreichen Kündigungsschutzprozesses ist damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.

Hat der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage gute Erfolgsaussichten, kann dies im Prozess dazu führen, dass der Arbeitgeber den Abschluss eines Vergleichs anstrebt. In diesem wird häufig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindungssumme geregelt.

Weiterhin kann es gemäß § 9 KSchG im Prozess dazu kommen, dass der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt wird. Dies ist dann der Fall, wenn die Kündigung unwirksam war, dem Arbeitnehmer jedoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Auf Antrag des Arbeitnehmers ist dann das Arbeitsverhältnis aufzulösen und der Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen.

In welcher Höhe besteht ein Anspruch auf Abfindung?

Gemäß § 1a Abs. 2 KSchG sieht für die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung grundsätzlich vor, dass die Höhe der Abfindung 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses beträgt. Wird das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 KSchG durch das Gericht aufgelöst, ist eine Abfindung von bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen.

Bei sonstigen gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlungen über die Höhe der Abfindung wird häufig ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung gezahlt. Dies kann allerdings von Verhandlung zu Verhandlung variieren.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Die Abfindung an sich hat grundsätzlich keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld und führt nicht zu einer Kürzung dessen.

Zu einer Arbeitslosengeldsperre kann es unter anderen im Falle einer Aufhebungsvereinbarung kommen, in deren Zusammenhang eine Abfindung geregelt wird.

Weitere Fragen?

Gerne vervollständigen und erweitern wir die Liste mit Antworten auf die häufigsten Fragen. Wir freuen uns auf Kommentare und Mitteilung weiterer Fragen.

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