11. September 2025

Eine Praxis zu übernehmen bedeutet weit mehr als den Kauf von Räumen und Geräten. Der eigentliche Wert liegt im Patientenstamm, in eingespielten Abläufen – und im Team, das Tag für Tag dafür sorgt, dass der Betrieb läuft. Genau hier zeigt sich auch der größte Unterschied zur Neugründung: Statt Strukturen aufzubauen, steht von Beginn an eine funktionierende Mannschaft bereit.

In Zeiten, in denen qualifiziertes Fachpersonal schwer zu finden ist, wirkt dieser Vorteil noch stärker. Wer Mitarbeitende übernimmt, die seit Jahren den Praxisalltag tragen, gewinnt nicht nur Kontinuität, sondern auch Vertrauen – bei den Patientinnen und Patienten ebenso wie im Team selbst.

Arbeitsverhältnisse gehen automatisch über

Rechtlich ist der Übergang eindeutig geregelt. Mit dem Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers gehen sämtliche Arbeitsverhältnisse auf die Nachfolgerin oder den Nachfolger über (§ 613a BGB). Dafür braucht es keine neuen Verträge. Alles bleibt bestehen: das vereinbarte Gehalt, der Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen oder Boni und auch flexible Arbeitszeiten, die sich über die Jahre etabliert haben

Ein Beispiel: Eine Zahnmedizinische Fachangestellte, die seit 15 Jahren in der Praxis arbeitet, bleibt zu genau denselben Bedingungen beschäftigt – auch wenn die Praxis nun unter neuer Leitung steht. Selbst eine Mitarbeiterin in Elternzeit gehört weiter zum Team, obwohl sie aktuell nicht aktiv in der Praxis tätig ist.

Kündigungen beim Übergang

Ein Inhaberwechsel rechtfertigt keine Kündigung. Wer ausschließlich wegen der Übernahme gehen soll, erhält rechtlich wirksam keinen Aufhebungsvertrag und auch keine Kündigung. Zulässig bleibt eine Beendigung nur, wenn andere Gründe vorliegen – etwa schweres Fehlverhalten oder betriebliche Umstrukturierungen, die sich tatsächlich nicht vermeiden lassen.

Für größere Praxen greift zudem das Kündigungsschutzgesetz, was die Hürden nochmals erhöht. Ein langjähriger Praxismanager, der die Abläufe kennt und das Vertrauen des Teams genießt, kann deshalb nicht ohne Weiteres ersetzt werden.

Pflicht zur Information

Vor dem Übergang haben alle Mitarbeitenden Anspruch auf klare Informationen. Das geschieht schriftlich und umfasst den Zeitpunkt, die Gründe für den Wechsel sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Auch geplante Veränderungen im Personalbereich gehören in dieses Schreiben.

In der Praxis hat es sich bewährt, diese Information gemeinsam mit den bisherigen Inhabern zu übergeben. Wenn die vertrauten Gesichter die neue Leitung vorstellen, fühlen sich Mitarbeitende nicht übergangen, sondern ernst genommen. So entsteht Vertrauen in die neue Führung.

Veränderungen von Arbeitsbedingungen

Nach einer Übernahme ergeben sich oft Anpassungswünsche – etwa bei der Arbeitszeit oder bei Bonusregelungen. Solche Änderungen funktionieren nur im gegenseitigen Einvernehmen. Eine Änderungskündigung bleibt zwar rechtlich möglich, sie setzt jedoch eine soziale Rechtfertigung voraus und wird von Gerichten streng geprüft.

Wer beispielsweise die Urlaubsplanung neu strukturieren möchte, sollte daher das Gespräch suchen und gemeinsam eine Lösung entwickeln. Das schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern auch vor Spannungen im Team.

Das Team als Erfolgsfaktor

Ob Assistenz, Verwaltung oder Labor – das vorhandene Personal ist das Herz der Praxis. Viele Mitarbeitende kennen ihre Patientinnen und Patienten seit Jahren, wissen, welche Abläufe reibungslos funktionieren und reagieren routiniert, wenn etwas Unvorhergesehenes geschieht. Diese Erfahrung lässt sich nicht einkaufen und macht den Unterschied zwischen einem holprigen Neustart und einem erfolgreichen Übergang.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob das Team übernommen wird. Entscheidend ist, wie seine Stärken in die Zukunft getragen und weiterentwickelt werden.

Fazit

Eine Praxisübernahme ist mehr als ein wirtschaftlicher Schritt. Sie bringt Verantwortung für ein eingespieltes Team – und eröffnet zugleich die Chance, auf dessen Erfahrung und Loyalität aufzubauen. Wer den rechtlichen Rahmen kennt und die Bedeutung der Mitarbeitenden ernst nimmt, legt die Grundlage für Stabilität, Vertrauen und nachhaltigen Erfolg.

Wir von Lyck+Pätzold healthcare.recht verbinden juristische Exzellenz mit einem tiefen Verständnis der Gesundheitsbranche. Unser Ziel besteht darin, für Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte nicht nur Risiken zu verringern und Rechtssicherheit herzustellen. Wir möchten Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit kompetent, empathisch und mit einem klaren Blick nach vorn begleiten.

Ob digital oder persönlich, ob erste Orientierung oder detaillierte Vertragsgestaltung – Sie erhalten Unterstützung, die effizient und praxisnah ist. So entsteht ein sicherer Rahmen, in dem Ihr Start in die eigene Praxis gelingt und neue Perspektiven eröffnet.

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam gestalten wir den Übergang so, dass Ihre Praxis von Beginn an auf Erfolg ausgerichtet ist.

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