Das Arbeitszeugnis bleibt ein Klassiker für Praxischefs und allen Arbeitgebenden – und birgt doch immer wieder Unsicherheiten. Welche Ansprüche bestehen? Was muss ins Zeugnis, wie muss es aussehen? Wird wirklich noch mit geheimen Codes gearbeitet? Und was sagt die aktuelle Rechtsprechung? Lesen Sie, wie Sie rechtssicher und effektiv Zeugnispflichten erfüllen, ohne sich im Paragrafendschungel zu verlieren.
Anspruch und Inhalt: Mittlere Note als Standard und Beweislast
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus § 109 Gewerbeordnung (GewO) und – für besondere Berufsgruppen wie Auszubildende – aus § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf wahlweise ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis. Das einfache Zeugnis bestätigt nur Art und Dauer der Beschäftigung sowie die wichtigsten Aufgaben, während das qualifizierte Zeugnis zusätzlich eine detaillierte Bewertung von Leistung, Arbeitsweise und Sozialverhalten enthält und damit die meistgewählte Variante ist.
Die Zeugnisnote „befriedigend“ entspricht wenig poetisch dem „wohlwollenden Durchschnitt“, ist demnach der Standard. Wer eine bessere Bewertung möchte („stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“), muss diese im Streitfall beweisen. Arbeitgebende müssen also keine Top-Note vergeben, solange die Leistungen tatsächlich durchschnittlich waren. Wer ehrlich ein mittelmäßiges Zeugnis ausstellt, muss allerdings mit Diskussionen rechnen. Denn in den meisten Fällen werden einfach und unreflektiert gute bis sehr gute Bewertungen ausgesprochen.
Klartext: Die Beweislast für eine gute Bewertung trägt der oder ArbeitnehmerIn.
Anforderungen an das Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis muss schriftlich, auf Geschäftspapier und eigenhändig unterschrieben sein. Es darf keine versteckten negativen Aussagen oder Mängel im äußeren Erscheinungsbild haben – also keine Schnörkel, keine Kaffeeflecken, keine Rechtschreibfehler und kein Knick im analogen Papier.
Die Rechtsprechung fordert einen verständlichen und zutreffenden Text. Wie weit dieser bei den anerkannten Codierungen noch tatsächlich zu liefern ist, bleibt dabei offen.
Auf eine Schlussformel („Wir wünschen für die Zukunft alles Gute“) besteht übrigens kein Anspruch, denn hierbei geht es um persönliches Empfinden, das nicht erzwungen werden kann.
Tipp: Wer sie trotzdem aufnehmen möchte, darf das tun – und ist dazu verpflichtet, wenn es vorher (beispielsweise in einem Vergleich) zugesichert wurde.
Tätigkeiten: Konkret, nicht ausufernd
Das Zeugnis sollte die wesentlichen Aufgaben möglichst konkret und vollständig aufführen. Allgemeine Floskeln („Mitarbeit im Team, einfache Bürotätigkeiten“) genügen häufig nicht. Speziell im medizinischen Bereich ist die Nennung besonderer Tätigkeiten sinnvoll: Zum Beispiel „Durchführung von Röntgenuntersuchungen“, „Assistenz bei chirurgischen Eingriffen“, „Organisation des Sprechstundenablaufs“. Das macht den Zeugniswert höher und beugt Missverständnissen vor.
Merke: Je länger und intensiver das Arbeitsverhältnis, desto ausführlicher die Tätigkeitsliste
Offene Worte vs. Geheimcode: Was gilt heute wirklich?
Die berühmten Zeugnis-Codes („bemüht“, „zur Zufriedenheit“) sind als geheime Bewertungssprache ein antiquierter Standard, der gerade bei einfachen Zeugnissen oder nach kurzer Betriebszugehörigkeit unkompliziert sein kann und Sicherheit gibt.
Gerichte fordern im Streitfall inzwischen häufig Klarheit und Verständlichkeit: Arbeitgeber sollen nicht stumpf codieren, sondern klar bewerten – wohlwollend und wahrheitsgemäß. Wer also über die Standards hinaus versucht zu tricksen, läuft Gefahr, das Zeugnis abändern zu müssen. Meist lohnt ein Streit hierüber nicht – solange die eigene Wahrheitspflicht eingehalten werden kann.
Fazit: Wahrheit schlägt geheimen Geheimcode – und weniger ist mehr
Das Arbeitszeugnis muss wahr, vollständig und freundlich sein – und darf dabei auch unkompliziert gehalten werden. Auf codierte Formulierungen abseits der Standards sollten Sie verzichten. Ein klar strukturiertes Zeugnis mit einer realistischen (meist guten) Bewertung genügt in den meisten Fällen vollkommen. Die Bedeutung von Zeugnissen für Karrierechancen und Bewerbungen nimmt ohnehin stetig ab, digitale Profile und der persönliche Eindruck schlagen jede Papierfloskel.
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