Die Apotheken sollen ab August 2013 mit einer zusätzlichen Pauschale für Notdienste entlohnt werden. Dies sieht das Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Apothekennotdienstes vor, das der Bundestag am 6. Juni 2013 beschlossen hat und das am 5. Juli 2013 noch den Bundesrat passieren muss. Bisher können die Apotheken, die innerhalb der gesetzlich festgelegten Zeiten Notdienst ableisten, einen zusätzlichen Betrag von 2,50 Euro je Inanspruchnahme berechnen. Künftig sollen sie außerdem einen von der Inanspruchnahme unabhängigen pauschalen Zuschuss für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst erhalten. Die Finanzierung erfolgt über eine Erhöhung des Festzuschlags für verschreibungspflichtige Arzneimittel um 16 Cent pro Packung.
Die Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie HIER.