15. Februar 2023

Wie berichtet (Whistleblower Richtlinie im Krankenhaus – Was ist zu beachten? – (medizinrecht-blog.de) hätte bereits Ende 2021 die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in Deutschland in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Da in Deutschland keine rechtzeitige Umsetzung erfolgte, leitete die EU-Kommission ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.

Die Bundesregierung unternahm daraufhin einen neuen Anlauf, die überfällige nationale Umsetzung mit einer Neuauflage des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umzusetzen. Am 16.12.2022 wurde dann das Hinweisgeberschutzgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Jetzt hat der Bundesrat am 10.02.2023 jedoch seine Zustimmung zu dem Hinweisgeberschutzgesetz verweigert.

Insbesondere den unionsregierten Ländern ging der Gesetzesentwurf, der über die Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie hinaus ging, zu weit. Es bleibt abzuwarten, ob der aktuelle Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz nun in den Vermittlungsausschuss geht oder die Ampel-Koalition einen nicht zustimmungspflichtigen Gesetzesentwurf erneut in den Bundestag einbringen wird. So oder so verzögert sich die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie weiter und die Rechtsunsicherheit für Unternehmen bleibt.

Praxistipp

Es bleibt dabei, dass schon jetzt für juristische Personen des öffentlichen Rechts und damit auch für Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft von der unmittelbaren Geltung der EU-Whistleblowing-Richtlinie auszugehen ist. Daher sollten Krankenhäuser – sofern noch nicht vorhanden – jetzt die erforderlichen Strukturen für ein internes Meldesystem schaffen, über das Hinweisgeber schriftlich, mündlich, digital oder persönlich – ggf. auch anonym – Hinweise an das Krankenhaus oder einen externen Beauftragten melden können.

Auch Krankenhäuser in privater Trägerschaft sollten sich bereits jetzt mit dem Thema auseinandersetzen. Denn eines steht fest: Das Hinweisgeberschutzgesetz wird aufgrund der europarechtlichen Verpflichtung kommen. Und letztlich gehören interne Whistleblowing-Strukturen ohnehin zu einer guten Unternehmens-Compliance, sodass sich die Einführung eines internen Meldesystems in jedem Fall lohnt. Wir zeigen Ihnen gerne, wie auch in Ihrem Unternehmen rechtssicher die EU-Vorgaben umgesetzt werden können. Sprechen Sie uns an.

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