6. März 2016

Nachdem in den letzten Jahren und Monaten die Einführung neuer Straftatbestände zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen immer wieder durch die Medien ging, ist es jetzt soweit. Die neuen §§ 299a und 299b StGB werden voraussichtlich schon im März in Kraft treten. Daher sollten bestehende Kooperation schleunigst überprüft werden, um Strafbarkeitsrisiken zu vermeiden.

Der Große Senat des Bundesgerichtshof hatte den Gesetzgeber in einer Entscheidung aus dem Jahr 2012 (Az.: GSSt 2/11) aufgefordert, neue Straftatbestände auf den Weg zu bringen, da die aktuell geltenden Strafvorschriften nicht alle strafwürdigen Formen unzulässiger Einflussnahme im Gesundheitswesen erfassen. Hierauf hat der Gesetzgeber reagiert und nunmehr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einführung neuer Straftatbestände der Bestechlichkeit (§ 299a StGB) und der Bestechung (§ 299b StGB) im Gesundheitswesen vorsieht. Weiterlesen…

Kategorien
Newsletter
Wollen Sie unter den Ersten sein, die über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsrecht und der Gesundheitspolitik informiert werden?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.