Kurz und knapp: Darum geht’s
Ab 2026 gilt ein deutlich höherer Mindestlohn. Gerade für Arbeitsverträge mit Minijobbern in der Gesundheitsbranche bringen die neuen Werte Handlungsbedarf: Wer jetzt nicht aktiv wird, riskiert Nachzahlungen und empfindliche Bußgelder. Hier erfahren Sie, was zu tun ist – praxisnah und klar verständlich.
Die neuen gesetzlichen Mindestlöhne im Überblick
- Ab 1. Januar 2026: 13,90 Euro brutto/Stunde
- Ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro brutto/Stunde
- Minijob-Grenze 2026: 603 Euro/Monat
- Minijob-Grenze 2027: 633 Euro/Monat
Was bedeutet das für Arbeitsverträge in der Praxis?
Arbeitsverträge mit 10-Stunden-Regel bleiben bestehen
Wenn Sie bislang mit Ihren Minijobbern schriftlich eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden vereinbart haben, können Sie auch weiterhin auf dieser Basis arbeiten. Die Minijob-Grenze wird mit jeder Mindestlohnerhöhung dynamisch angepasst, sodass bei einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden monatlich ca. 43 Stunden nicht überschritten werden. So bleibt der Status als Minijob erhalten. Diese Regelung schützt Praxisinhaber aktiv vor bösen Überraschungen.
Herausforderung: Minijob ohne Arbeitsvertrag
Anders sieht es aus, wenn Sie Minijobber ohne schriftlichen Arbeitsvertrag beschäftigen.
Hier gilt Folgendes:
Gesetzliche Regelung gemäß Nachweisgesetz (NachwG):
Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig von Arbeitszeit und Beschäftigungsumfang – also auch für Minijobberinnen und Minijobber. Er ist in jedem Fall als Bruttostundenlohn geschuldet, und zwar immer. Fehlt ein schriftlicher Arbeitsvertrag, wird im Streitfall häufig eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden angenommen – ein Risiko für vermeidbare Nachforderungen und Urlaubsansprüche.
Damit die Wochenarbeitszeit von zehn Stunden Minijobbern erhalten bleibt, steigt die Verdienstgrenze bei jeder Mindestlohnerhöhung dynamisch. So muss die Arbeitszeit grundsätzlich nicht gekürzt werden – sofern der Vertrag klar und sauber formuliert ist. Fehlt die Dokumentation, drohen jedoch teure Konsequenzen.
Konkretes Beispiel:
Beschäftigen Sie eine Reinigungskraft ohne schriftlichen Vertrag, kann diese im Streitfall behaupten, mehr gearbeitet zu haben. Da der Arbeitgeber die Beweislast trägt, kann daraus eine teure Nachzahlungspflicht resultieren. Versäumen Sie auch noch die Anpassung an den aktuellen Mindestlohn, drohen obendrein Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.
Dokumentationspflicht und Kontrolle
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Minijobbern exakt aufzuzeichnen und die Dokumentation mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Diese Regeln sind scharf: Der Zoll kontrolliert regelmäßig, und bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen.
FAQ – Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
Muss ich alle Altverträge anpassen?
Ja, ausnahmslos. Der Mindestlohn gilt unabhängig vom Abschlussdatum des Vertrags.
Bleiben 10-Stunden-Modelle erhalten?
Ja, sofern sie schriftlich fixiert und klar geregelt sind. Die Minijob-Grenze wird angepasst, damit zehn Wochenstunden weiterhin möglich bleiben.
Was passiert ohne schriftlichen Vertrag?
Gerichte nehmen oftmals mehr Arbeitszeit an als tatsächlich gearbeitet wurde. Nachzahlungen und Urlaubsansprüche können folgen.
Wie lange muss ich Arbeitszeiten nachweisen können?
Mindestens zwei Jahre lang. Diese Unterlagen müssen Sie im Fall einer Prüfung stets bereithalten.
Handlungsempfehlungen für Praxisinhaber
- Überprüfen Sie alle Verträge: Gibt es eine aktuelle schriftliche Vereinbarung zur Arbeitszeit und zum Mindestlohn?
- Passen Sie Verträge und Stundenmodelle an die neuen Minijob-Grenzen an.
- Sorgen Sie für zuverlässige Arbeitszeiterfassung und Archivierung.
- Schulen Sie Ihr Team, um Unsicherheiten und Fehler zu vermeiden.
- Holen Sie sich juristischen Support – insbesondere bei Umstellungen und Unsicherheiten.
Praxistipp
Die neuen Mindestlöhne ab 2026 erfordern ein konsequentes Vertrags- und Dokumentationsmanagement. Arbeitsverhältnisse ohne schriftliche Abrede sind ein erhebliches Risikofeld. Geschützte 10-Stunden-Modelle bleiben, wenn sie vertraglich geregelt sind. Andernfalls drohen Nachzahlungen oder der Verlust der Minijob-Vorteile. Eine klare Vertragsgestaltung und exakte Zeiterfassung schützen Sie wirksam vor Sanktionen.
Lassen Sie Ihre Verträge prüfen!
Haben Sie Zweifel, ob Ihre Minijob-Modelle den neuen Vorgaben entsprechen? Sichern Sie sich ab – unser Team bei Lyck+Pätzold healthcare.recht steht Ihnen mit medizinrechtlicher Top-Expertise, digital und persönlich zur Seite. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen!
