15. Juli 2026

Die aktuelle Statistik des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) nach § 8 Abs. 3 KHTFV zum Stichtag 30. Juni 2026 zeigt erstmals deutlich, wie dynamisch der Krankenhaustransformationsfonds inzwischen genutzt wird: Bundesweit liegen derzeit 255 Anträge aus den insgesamt 8 Fördertatbeständen vor. Schwerpunkte bilden die telemedizinischen Netzwerkstrukturen (FTB 3 mit 78 Anträgen), die Konzentration von Krankenhausstandorten (FTB 1 mit 69 Anträgen) sowie die Bildung integrierter Notfallstrukturen (FTB 6 mit 34 Anträgen). Vor diesem Hintergrund lohnt der Blick auf die Förderlogik des Krankenhaustransparenz‑ und Versorgungsgesetzes (KHVVG) und die Verordnung über den Krankenhaustransformationsfonds (KHTFV).

Einordnung des Krankenhaustransformationsfonds

Der Krankenhaustransformationsfonds ist das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Krankenhausreform mit einem Fördervolumen von 50 Mrd. EUR über einen Zeitraum von zehn Jahren. Ziel ist die Unterstützung strukturverändernder Prozesse: Einerseits werden Konzentration und Wegfall von Krankenhäusern als notwendige Transformation finanziert, andererseits werden Anpassungen von Versorgungsstrukturen gefördert, wenn sie zu einer bedarfsgerechten, sektorenübergreifenden und wirtschaftlich effizienten Versorgung beitragen.

Förderlogik und Verfahrensstruktur (KHVVG / KHTFV)

Die Förderlogik des KHVVG ist auf Qualität, Nachhaltigkeit und regionale Bedarfe ausgerichtet. Das Antragsverfahren ist zweistufig ausgestaltet: Zunächst stellt das Krankenhaus einen Antrag beim jeweiligen Bundesland, danach reicht das Land den ausgewählten Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein. Die Länder übernehmen Antragseröffnung, Vorprüfung, Priorisierung und Weiterleitung, das BAS entscheidet abschließend über die Förderung und erlässt den Fördermittelbescheid. Eine gesetzliche Frist für die Bescheidung durch das BAS besteht bislang nicht.

Neue Statistik: Antragslage

Die nun veröffentlichte Statistik des BAS dokumentiert erstmals den bundesweiten Stand der Anträge und Mittelabrufe. Regional ist die Antragsaktivität stark konzentriert: Berlin hat allein 191 Anträge gestellt, verteilt auf alle Fördertatbestände, während mehrere Länder – etwa Baden‑Württemberg und Bayern – zum Stichtag noch keine Anträge gemeldet haben.

Finanzielle Dimension: beantragte und bewilligte Mittel

Finanziell summieren sich die beantragten Fördermittel des Bundes auf rund 4,34 Mrd. EUR, ergänzt um 2,26 Mrd. EUR an durch die Länder bereitgestellten Mitteln. Spitzenreiter ist Berlin mit beantragten Bundesmitteln in Höhe von ca. 2,99 Mrd. EUR und korrespondierenden Landesmitteln von rund 1,49 Mrd. EUR. Daneben fallen größere Volumina in Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein‑Westfalen auf. Demgegenüber wurden bis zum Stichtag lediglich 190,9 Mio. EUR an Bundesmitteln tatsächlich bewilligt, mit Schwerpunkt in Niedersachsen (143,5 Mio. EUR), Nordrhein‑Westfalen (45,36 Mio. EUR) und einem ersten Bescheid in Hessen (2,06 Mio. EUR). Die Diskrepanz zwischen beantragten und bewilligten Mitteln verdeutlicht, dass der Transformationsfonds operativ noch in einer frühen Phase ist.

Schwerpunkt FTB 3: Telemedizinische Netzwerkstrukturen

Mit insgesamt 78 Anträgen zählt FTB 3 zu den am stärksten nachgefragten Fördertatbeständen. Rechtlich ist FTB 3 in § 3 Abs. 3 KHTFV verortet, der Vorhaben zur Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern einschließlich robotergestützter Telechirurgie und unter Beteiligung von Hochschulkliniken als förderfähig definiert. Förderfähig sind insbesondere initiale Kosten für interoperable und sichere IT‑ und Kommunikationssysteme, erforderliche Baumaßnahmen, initiale Personalmaßnahmen (z. B. Schulungen) sowie weitere zwingend erforderliche Maßnahmen wie Projektmanagement oder Machbarkeitsstudien. Laufende Betriebs‑ und Personalkosten sind demgegenüber nicht förderfähig. Im Zentrum steht die Nutzung der Telematikinfrastruktur nach dem SGB V, um parallele Infrastrukturen und Insellösungen zu vermeiden.

Strategische Implikationen für Krankenhausträger

Für Krankenhausträger ergibt sich aus der Kombination von Statistik und Rechtsrahmen ein klarer Handlungsauftrag: In Ländern mit zurückhaltender Antragsaktivität oder noch nicht eröffneten Verfahren – etwa Baden‑Württemberg – sollten Häuser frühzeitig Förderskizzen erarbeiten, Kooperationspartner identifizieren und das Gespräch mit den zuständigen Ministerien suchen, um Projekte rechtzeitig in die landesweite Priorisierung einzubringen. Kooperationspartner wiederum sollten ihr Angebot anhand der bestehenden Rechtsnormen rechtzeitig auf eine Vereinbarkeit mit der Fördermittellogik prüfen lassen. Denn ob ein Vorhaben förderfähig ist, entscheidet sich nicht an der Projektidee allein, sondern an ihrer präzisen rechtlichen Einordnung in die einschlägigen Fördertatbestände, etwa an der Abgrenzung förderfähiger von nicht förderfähigen Kosten. Angesichts der Beschränkung auf initiale Investitionen sollten Projekte zudem so konzipiert werden, dass auch die langfristige Finanzierung der laufenden Kosten gesichert ist, um ein Scheitern nach der Startphase zu vermeiden.

Wie wir Sie unterstützen können

Sie planen ein Projekt aus dem Krankenhaustransformationsfonds zu finanzieren und möchten sicherstellen, dass Ihre Kooperation rechtssicher und förderfähig aufgestellt ist? Wir sorgen dafür, dass Ihr Vorhaben nicht nur strategisch und wirtschaftlich überzeugt, sondern auch den rechtlichen Anforderungen der Fördervorgaben entspricht. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen rechtlichen Fragen rund um den Krankenhaustransformationsfonds. Melden Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen und fragen Sie nach einem unverbindlichen Kennenlerntermin.

← Zurück

Vielen Dank für deine Antwort. ✨

Kategorien
Newsletter
Wollen Sie unter den Ersten sein, die über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsrecht und der Gesundheitspolitik informiert werden?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.