17. April 2012

In einem Krankenhaus durchgeführte ambulante Chemotherapien sind auch insoweit nicht steuerpflichtig, als die zur Behandlung eingesetzten Zytostatika durch die Krankenhausapotheke zur Verfügung gestellt werden. Dies gehöre zum Zweckbetrieb der Klinik und unterliege damit weder der Körperschaft- noch der Gewerbesteuer, entschied das Finanzgericht Münster am 23.02.2012 (Az.:9 K 4639/10 K,G).

Kategorien
Newsletter
Wollen Sie unter den Ersten sein, die über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsrecht und der Gesundheitspolitik informiert werden?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.