Fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland hat rechtliche Mängel. Das hat eine bundesweite Stichprobe der Stiftung Gesundheit ergeben. Bei 45,1 Prozent etwa genügte das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehlte völlig.
Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten lediglich 18,8 Prozent der Homepages. Dies ist besonders ernst, wenn in die Homepage ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert ist, da dann notwendigerweise Daten der User verarbeitet werden.
Rechtliche Mängel der Internetseite können sehr ärgerlich sein. Zum einen sind sie leicht vermeidbar. Zum anderen bergen sie ein hohes Risiko in sich, weil sie jederzeit durch einen Konkurrenten strafbewehr und kostenpflichtig abgemahnt werden können.
Hier sind auch die Agenturen und Designer gefordert, die die Homepages fertigen. Denn häufig sind entsprechende Fehler auch auf Seiten, die durch Agenturen gestaltet wurden, zu finden. Zwar haftet der Arzt im Zweifel für diese Mängel genauso, als wenn er die Internetseite selbst gestaltet hätte. Es bestehen aber gute Aussichten, sich bei der verantwortlichen Agentur in solchen Fällen schadlos zu halten.