Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (derzeit noch nicht veröffentlicht) entschieden, dass ein Zahnarzt, der nicht Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist, mit den Angaben „Kieferorthopädie“ oder „(Zahnarzt-)Praxis für Kieferorthopädie“ werben kann, soweit er der möglichen Fehlvorstellung potentieller Patienten, der Zahnarzt sei Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, durch entsprechend ergänzende Hinweise entgegenwirkt. Mehr dazu in dem nachfolgenden Videoblog:

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