5. Oktober 2018

Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), dessen Entwurf das Bundeskabinett am 26.09.2018 passiert hat.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll das Gesetz im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Eine Zustimmung des Bundesrates ist hierbei nicht nötig.

Statt 20 nunmehr mindestens 25 Sprechstunden

Die Sprechstundenverpflichtung soll für Vertragsärzte von 20 auf 25 Stunden pro Woche angehoben werden. Über die einzelnen Sprechstundenzeiten informiert die KV im Internet; auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestsprechstundenzahl obliegt den KVen.

Facharztgruppen der grundversorgenden oder wohnortnahen Versorgung müssen überdies 5 offene Sprechstunden pro Woche, also ohne vorherige Terminvereinbarung, vorhalten.

Gleichzeitig sollen die Terminservicestellen der KVen durchgehend (24/7) erreichbar sein.

Erhöhung des Festzuschusses auf Zahnersatz

Ab dem Jahr 2021 sollen die Festzuschüsse für Zahnersatz von 50 % auf 60 % erhöht werden. Wichtig ist, dass der Zahnarzt den Patienten über die Mehrkosten nun schriftlich informieren und dessen persönliche Unterschrift einholen muss.

Mehrkostenvereinbarungen auch im KFO-Bereich zulässig

Mehrkostenregelungen nach der GOZ sollen gemäß § 29 Abs. 5 SGB V-RefE zukünftig auch im kieferorthopädischen Bereich möglich sein.

Punktwertdegression wird abgeschafft

Um eine bessere Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu gewährleisten, ist im Weiteren die Abschaffung der Punktwertdegression beabsichtigt.

ZA prüft bei Nachbesetzung angestellter Vertragsarztsitze, ob Bedarf besteht

In Gebieten mit Zulassungsbeschränken hat der Zulassungsausschuss im Falle einer Nachbesetzung eines angestellten Vertragsarztsitzes zukünftig zu prüfen, ob überhaupt ein Bedarf für eine Nachbesetzung besteht; etwaige Privilegierungstatbestände – beispielsweise für langjährige Angestelltenverhältnisse – sind im Referentenentwurf nicht vorgesehen.

Fazit

Wenngleich beispielsweise eine Erhöhung der Mindestsprechstundenzahl nicht überall Zustimmung erfährt, so ist das Ziel des Gesetzes für schnellere Termine und eine bessere Versorgung – vor allem im ländlichen Bereich – definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise die ab 2021 verpflichtende Bereitstellung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für Versicherte zu nennen, die die ländliche Versorgung sicherlich verbessern wird. Insgesamt gilt allerdings, zunächst das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

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