11. August 2008
In Bayern müssen Zahnärzte mit 68 Jahren nicht mehr ihre Zulassung abgeben. Die KZVB und die Krankenkassen haben sich auf eine Übergangsregelung zur Altersgrenze geeinigt.Bisher verloren Zahnärzte ihre Zulassung zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung zum Ende des Quartals, in dem sie 68 Jahre alt wurden. Danach durften sie keine gesetzlich krankenversicherten Patienten mehr behandeln.
Dies ist eine konsequente Reaktion auf die politischen Bestrebungen, die Altersgrenze zum Jahresende abzuschaffen. Die Regelung in Bayern gilt ab sofort.