1. Juli 2012

Anfang der Woche wurde  bekannt, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar machen. Das Urteil des BGH führt nun zu den üblichen Reaktionen der Politik. Das war zu erwarten. Erstaunlich ist allerdings, mit welcher Unverfrorenheit dabei zum Teil argumentiert wird. Aber der Reihe nach:

Nach Bekanntwerden des Urteils forderte die SPD umgehend, das Strafrecht zu verschärfen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat die SPD bereits angekündigt.

Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Carola Reimann (SPD) forderte die Bundesregierung in einer aktuellen Stunde auf, nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Gesetzesklarheit zu sorgen und Korruption bei niedergelassenen Ärzten strafrechtlich zu ahnden.

Die Regierung verweist auf   berufsrechtliche Regeln der Ärzte, die angeblich ausreichend Sanktionen bei Korruptionsfällen vorsehen.

Und damit hat die Regierung auch zweifelsfrei recht. Denn beachtet man die berufsrechtlichen Vorschriften und die Regelungen, die sich aus dem Heilmittelwerbegesetz ergeben, dann weiß mann, dass Korruption eben nicht straffrei ist, wie es leider nur allzu häufig in der Berichterstattung über das BGH-Urteil behauptet wurde. Der BGH hatte lediglich entschieden, dass niedergelassene Ärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln nicht als Amtsträger und nicht als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln und mithin nicht den Straftatbestand der Bestechlichkeit erfüllen können, der eine solche Beauftragung voraussetzen würde.

Unabhängig von dieser strafrechtlichen Wertung, verstößt aber ein Kassenarzt, der von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennimmt gegen zahlreiche andere Regelungen,  was zu berufsrechtlichen Sanktionen bis hin zum Approbationsentzug führen kann.

Vor diesem Hintergrund ist es mehr als erstaunlich, wenn die SPD verkündet, die Regierung müsse jetzt die entsprechenden strafrechtlichen Regelungen verändern, da sie sich anderenfalls mitverantwortlich für Korruption im Gesundheitswesen mache.

Karl Lauterbach warf dem Gesundheitsminister gar vor, mit Rücksicht auf die Stimmen der Ärzte den niedergelassenen Ärzten einen Freibrief für Korruption zuzulassen.

Angesichts der klaren Rechtslage kann aber von einer Mitverantwortung für Korruption ebensowenig die Rede sein, wie von einem Freibrief.

Nun unterstelle ich, dass die Wortführer der SPD, insbesondere Herr Lauterbach um die entsprechenden Regelungen wissen und dass ihnen auch bekannt ist, dass Korruption natürlich nicht sanktionsfrei bleibt. Wenn sie das aber wissen, dann argumentieren sie wider besseren Wissens. Aus purem Populismus. Anders sind solche Stellungnahmen, wie die von Herrn Lauterbach, die an den tatsächlichen Gegebenheiten komplett vorbeigehen, kaum zu erklären.

Wer das Urteil des BGH zum Anlass nimmt so zu tun, als sei der Korruption nun Tür und Tor geöffnet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, niedergelassene Ärzte unter Generalverdacht zu stellen. Man kann nur hoffen, dass nicht auch in anderen politischen Debatten dermaßen an der Wirklichkeit und der Wahrheit vorbei argumentiert wird.

 

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