9. März 2011

Tierarzt und RechtDer Tierarzt spielt für die heutige Gesellschaft als Angehöriger eines wissenschaftlich ausgerichteten freien Berufs, dessen Ziele die Erhaltung der Gesundheit der Tiere, die Heilung von Krankheiten und der Tierschutz sind, eine wichtige Rolle. Doch behandelt er nicht nur Hunde, Katzen und andere Haustiere – er ist vielmehr auch für die Landwirtschaft und die Lebensmittelindustrie als Partner und Kontrollinstanz von größter Bedeutung.

Die in diesem Zusammenhang von dem beauftragten Tierarzt getroffenen Entscheidungen sind meist von großer wirtschaftlicher Tragweite. Die Tätigkeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz und die damit einhergehende Bedeutung für die Volksgesundheit sind inzwischen Kernkompetenzen eines Tierarztes geworden.

Bei der täglichen Arbeit werden praktizierende Tierärzte heutzutage nicht mehr nur mit medizinischen Problemen konfrontiert, sondern sehen sich immer häufiger auch juristischen Fragestellungen gegenüber. Es gibt eine Reihe gesetzlicher Rahmenbedingungen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung zu beachten und einzuhalten sind. Nicht zuletzt sind auch die praktizierenden Tierärzte von der Veränderung durch europäische Rechtsnormen und gesetzliche Vorgaben direkt betroffen.

Insbesondere die Veränderung der europäischen Gesellschaft hat die für Tierärzte geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen gegenüber den ursprünglich geltenden strikten gesetzlichen Bestimmungen der Heilberufsgesetze und der Berufsordnungen grundlegend verändert und liberalisiert. Das Tierarztrecht ist dabei ein komplexes Regelungswerk, das zivil- und strafrechtliche Risiken für den Tierarzt birgt, sowie Fragen des Arbeits-, Berufs- und Mietrechts aufwirft. Daneben spielen auch berufsrechtliche Regelungen, das Tierseuchenrecht, das Arzneimittelrecht und das Wettbewerbsrecht eine zentrale Rolle.

Um die Tierärzte bei diesen neuen Herausforderungen zu unterstützen, bieten wir ein breites Leistungsspektrum an . Wir betreuen ganzheitlich und wollen den Tierärzten juristisch den Rücken freihalten. Wir sehen uns als „Tierarzthelfer“!

Bei Interesse kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail.

Foto: iNNOCENt – Fotolia.com

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