22. Juni 2020

Durch den Fall der südafrikanischen Läuferin Caster Semenya ist die Frage mit dem Umgang des Dritten Geschlecht im Sport auf die Tagesordnung der Verbände gerückt, die sich seitdem mit der Frage nach dem Umgang von Intersexualität im Sport beschäftigen muss.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass es in den meisten internationalen Sportwettbewerben bisher nur zwei Geschlechter gibt: männlich und weiblich. Daher sehen die nationalen Wettbewerbe nur zwei Startkategorien vor: die der Damen und die der Herren. Vereinzelte Sportarten wie Reiten oder Eisstockschießen sehen auch gemischte Wettbewerbe vor, in der beide Geschlechter gemeinsam starten dürfen.

Ungeklärt ist bisher, in welcher Klasse intersexuelle Menschen starten dürfen bzw. starten sollen. Ebenso ungeklärt ist die Frage wie mit Transgender umgegangen werden soll, die eine Geschlechtsumwandlung durch Hormonbehandlung und chirurgischem Eingriff erlebt haben.

Die Entscheidung des CAS

Caster Semenya ist 800 Meter Läuferin und hat in der Sportwelt die Frage aufgeworfen, wann eine Frau eine Frau ist und ob dies von der Höhe des Testosteronspiegels abhängt, den die Natur ihr mitgegeben hat. Müssen bestimmte Untergrenzwerte eingehalten werden, obwohl keine Beeinflussung durch Medikamente vorliegt? So sieht es zumindest der Leichtathletik Weltverband IAAF: Frauen mit erhöhten Werten müssen diese nunmehr mittels Hormontherapie 6 Monate vor internationalen Rennen senken. Der CAS hat die Ansicht bestätigt und die entsprechende Klage der Läuferin abgewiesen. Eine Diskriminierung läge zwar vor, so der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne. Dies sei allerdings notwendig, angemessen und verhältnismäßig. Ob und wie stark erhöhte Testosteronwerte wirklich zu einem massiven Leistungsvorteil führen ist in Diskussion, der IAAF hat den Grenzwert für bestimmte Wettbewerbe mittlerweile bei fünf Nanomol pro Liter festgelegt.

Was normieren die deutschen Regelungen zum dritten Geschlecht?

In Deutschland wird nach dem juristischen Geschlecht unterschieden, welches bei Geburt durch das Personenstandsgesetz bestimmt wird und seit dem BVerfG Beschluss nach w/m/d unterscheidet. Wer sich als Frau fühlt und ein Mann ist, muss sich nicht mehr geschlechtsangleichend operieren und sterilisieren lasen, um auf dem Papier das gewünschte Geschlecht eintragen zu dürfen. Eine biologische Geschlechtsänderung ist folglich für die juristische Geschlechtsänderung nicht erforderlich.

Es gibt weiterhin das medizinische Geschlecht, welches durch den Arzt bestimmt wird. U.a. mittels dem Sexualhormon Testosteron wird das Geschlecht biologisch betrachtet. Die Normwerte liegen bei erwachsenen Frauen zwischen 0,15-0,6 ng/ml und bei Männern zwischen 3,5- 11,5 ng/ml. Zudem erfolgen anatomische Vergleiche und daraus werden physische Eigenschaften abgeleitet. Bis zum Jahr 2000 wurde das Geschlecht noch mittels Chromosomentests überprüft. Neben dem juristischen und dem medizinischen Geschlecht gibt es noch zahlreiche Geschlechteridentitäten, bei denen das körperliche Geschlecht nicht mit dem gefühlten Geschlecht übereinstimmt.

So kommen intersexuelle Personen weit über den durchschnittlichen Testosteronwerten der Frau und grenzen an den unteren Bereich der Männer an und sind damit außerhalb der Range der biologischen Frau.

Die Geschlechtertrennung im deutschen Sport

Die Geschlechtertrennung im Sport stellt jedenfalls keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar. Eine flächendeckende Lösung für alle Sportarten, wie mit dem neuen Eintrag im Personenstandsregister divers im Sport umzugehen ist, wurde noch nicht geschaffen. Zahlen, wie viele Trans- oder Intersexuelle Personen am Leistungssport teilnehmen, ist nicht bekannt.

Für den Leistungssport erfolgt die Zulassung gemäß Hormonwerten und Prüfung im Rahmen der Dopingkontrollen. Herausforderung ist beispielsweise wie mit Transpersonen umzugehen ist, welche sich von Mann zu Frau operieren lassen haben. Verlangt wird nur noch der Eingriff in den Hormonhaushalt, geschlechtsangleichende Operationen sind keine Vorgabe mehr.

Im deutschen Breitensport ist allein das juristische Geschlecht Zulassungsvoraussetzung und es wird allein auf den Vermerk im Personalausweis abgestellt. Für Personen, die divers vermerkt haben, gibt es aktuell keine Lösung. Denn diese Menschen wollen sich keinem Geschlecht zuordnen, obwohl die meisten Wettkämpfe nur die Startklassen m/w kennen. Den Personen wird es daher frei überlassen, in welcher der beiden Klassen sie starten möchten.

Nach deutschem Recht darf ein Sportler auch ohne Operation bei den Frauen starten, wenn er den Geschlechtseintrag umändern lässt. Der Veranstalter muss die Person folglich als Frau starten lassen. Frage ist nur ob das fair ist oder was in der Konstellation überhaupt fair wäre?

Ausblick zum dritten Geschlecht: viele Herausforderungen für diese gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe!

Für die Zukunft gilt es viele Fragestellungen mit Juristen, Medizinern und betroffenen Athleten und Verbänden zu klären, um die Herstellung fairer Wettkampfbedingungen für alle Teilnehmer zu schaffen.
Darunter ist zu klären wo beispielsweise Transgender Personen ihre Startberechtigung finden, die ein zuordenbares Geschlecht haben. Dahingehend sind intersexuelle Personen biologisch schwer einzuordnen. Soll eine Startklasse divers als Lösung geschaffen werden, obwohl divers rein biologisch ganz unterschiedlich ist? Dies sind alles offene Herausforderungen die es für den Sport und die involvierten Personen zu lösen gilt. Allein anhand des Testosteron Levels ist eine Unterteilung jedenfalls nicht möglich.

Schlussendlich geht es um die Frage, was ist level playing field? Was ist Fair Play? Es geht um das Herstellen möglichst vergleichbarer Wettkampfvoraussetzungen. Ob das zukünftig wie im Skispringen durch Punktabzug bei besonders guten Bedingungen erfolgt oder anders ist offen. Ziel ist es, für alle Personen, egal ob m/w/d objektive Wettkampfbedingungen herzustellen.

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