13. Februar 2020

Die Abgabe der eigenen Praxis zum Berufslebensende sollte wohl geplant sein. So empfehlen neben uns auch andere renommierte Experte aus dem Markt, dass eine Praxisabgabe ca. 5-10 Jahre im Voraus geplant werden sollte, damit alle Formalitäten sorgfältig erledigt werden können. Wir zeigen mit dem nachfolgenden Beitrag auf, welche Punkte Praxisabgeber und etwaige Mitgesellschafter beachten müssen, damit die Abgabe reibungslos klappt.

Überblick verschaffen

Bevor an die konkrete Praxisabgabe zu denken ist, empfehlen wir, dass Sie sich weit vor dem eigentlichen Ruhestand Gedanken machen, wann und in welcher Art Sie die Praxis abgeben möchten. Planen Sie eine Teilabgabe, um sich schrittweise mit einer zunächst halben Stelle aus dem Berufsleben zu verabschieden? Oder planen Sie bis 67 in Vollzeit zu behandeln und danach nahtlos in den Ruhestand zu wechseln? Jeder Berufsträger hat individuelle Vorstellungen darüber, wieviel und wie lange er arbeiten möchte oder eventuell muss. Hier ist es sinnvoll, sich extern beraten zu lassen, damit die Vor- und Nachteile des jeweiligen Modells – sowohl in Bezug auf Ihre Versorgungsansprüche als auch in sonstiger finanzieller Hinsicht – aufgezeigt werden. Unsere LPS Group hat Experten, die Ihre potenziellen Möglichkeiten zueinander in Relation setzen können. So erkennen Sie, welche Szenarien realistisch und erfolgsversprechend sind.

Mitarbeiter weiter fördern

Sie haben Ihren Ruhestand geplant und wissen, dass Sie in den nächsten Jahren ausscheiden werden. Dies gilt aber nicht zwingend für Ihre Mitarbeiter! Überlegen Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern, welche Fortbildungen sinnvoll sind und welche Innovationen in Ihrer Praxis eingeführt werden können. Eine moderne Praxis, deren Mitarbeiter mit der neusten Technik arbeiten, stellen ein deutlich attraktiveres Verkaufsobjekt dar. Schließen Sie gedanklich nicht schon mit 55 Jahren ab, sondern erweitern Sie kontinuierlich Ihr Wissen. Das praxiseigene Humankapital steigert maßgeblich den Wert Ihrer Praxis und grenzt Sie von Wettbewerbern ab. Dadurch verhindern Sie zusätzlich Mitarbeiterabwanderungen auf Grund von Unzufriedenheit.

Gerätschaften aktuell halten

Ebenso verhält es sich mit Ihrer Praxisausstattung und Ihren Praxisräumlichkeiten. Eine moderne und gepflegte Praxis zieht nicht nur eine größere Anzahl von potentiellen Käufer an, sondern auch ein finanzstarkes Klientel an Kaufinteressenten. Selbst wenn Ihre Praxis viel Potential hat: der erste Eindruck zählt und kann nicht widerholt werden. Mit einer modern ausgestatteten Praxis signalisieren Sie, dass sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter einen hohen Versorgungsanspruch gewährleisten. Nicht digitalisierte Praxen halten Experten im Jahr 2020 für nicht mehr verkäuflich. Daneben empfiehlt es sich auf externe Beratungsleistungen zurückzugreifen, um sog. Profitcenter aus Ihrer Praxis herauszuholen. Ein solches könnte beispielsweise eine umfassende Regel PZR sein, um die sich eine Mitarbeiterin kümmert. Gerne analysieren wir Ihre Praxis und identifizieren mögliche offene Leistungsangebote.

Kennen Sie Ihre Altverträge?

Praxiskäufer möchten in eine aufgeräumte Praxis eintreten. Sprich: Verträge sollten aktuell und gut sortiert sein. Gehen Sie Ihre Anstellungsverträge durch und lassen Sie diese auf den neusten Stand bringen. Möglicherweise haben Sie Mitarbeiter vor über 15 Jahren eingestellt und die Verträge weder auf Datenschutz noch auf die neuste Rechtsprechung im Arbeitsrecht hin aktualisiert. Im Arbeitsrecht gilt: unzulässige Regelungen sind unwirksam und werden ausnahmslos gestrichen. Unzulässige Passagen fallen daher zu Lasten des Arbeitgebers aus. Kaufinteressenten werden Ihre Praxis automatisch als wertvoller wahrnehmen, weil keine risikobehafteten Altverträge in den Regalen liegen.

Ein weiterer wichtiger Punkt zu Altverträgen besteht bei Gemeinschaftspraxisverträgen: Gesellschaftsverträge bedürfen einer Fortsetzungsklausel, damit Ihr Ausscheiden als Gesellschafter nicht zur Auflösung der Gesellschaft führt. Unsere Anwälte aus dem Gesellschaftsrecht prüfen Ihre Verträge auf Vollständigkeit und bringen sie auf den neusten Stand.

Wertermittlung bei Praxisabgabe

Vor der Erstellung eines aussagekräftigen Verkaufsexposés sollte eine umfangreiche und professionelle Praxisbewertung durchgeführt werden. Denn nur so wissen Sie, welchen Kaufpreis sie verlangen können. Dies hilft Verhandlungen mit professionellen Investoren bzw. Kollegen kompetent zu führen. Gleichzeitig fördert eine realistische Wertermittlung den Verkaufsprozess, weil Sie Kaufpreisangebote zügig einordnen können. Gemeinsam mit unserer Unternehmensberatung LPS group führen wir DD Prozesse durch und beleuchten Ihren Praxiswert.

Braucht meine Praxis eine wirksame Außendarstellung?

Ärzte sehen sich häufig primär als Heilberufler. Aber für eine erfolgreiche Praxis müssen Sie gleichzeitig Unternehmer sein. Dazu gehört eine wirksame und ansprechende Außendarstellung Ihres (Praxis-)Unternehmens. Sie müssen Ihre Praxis nicht denknotwenig auf Instagram oder Facebook präsentieren. Doch eine aktuelle Homepage, die Ihr Leistungsspektrum widerspiegelt, Mitarbeiter vorstellt und die Räumlichkeiten präsentiert gehören zur modernen Patientenakquise dazu. Haben Sie bereits ein eigenes Logo? Tragen Ihre Mitarbeiter einheitliche Kleidung? Ist Ihr Praxisschild noch keine 25 Jahre alt? All diese Aspekte sind für jüngere Kollegen ein Indiz, dass Sie um Ihre Werte wissen und diese präsentieren können.

Abschließend zur Praxisabgabe

Die Praxisabgabe beendet ihre berufliche Karriere und sollte daher sorgfältig geplant werden, damit Sie Ihr berufliches Lebenswerk an den oder die Nachfolgerin verkaufen können, den Sie sich wünschen. Für die Praxisabgabe greifen zahlreiche Themengebiete ineinander: hier ist es von Vorteil, alles aus einer Hand betreut zu wissen. So fließen Abläufe reibungslos zusammen und Verträge können passgenau aufeinander abgestimmt werden. Deswegen arbeiten wir eng mit der LPS Group zusammen, weil eine interdisziplinäre Beratung durch Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater nachhaltigen Erfolg bringt.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Ausgangswert ermitteln und Ihre Ruhestandsziele umsetzen!

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