Kooperationen haben zwar in den letzten Jahren zugenommen, werden allerdings immer noch nicht als echte Entwicklungsmöglichkeit einer Zahnarztpraxis für die Zukunft betrachtet. Und dies, obwohl die Kooperationsmöglichkeiten durch das Vertragsarztänderungsgesetz ausgeweitet wurden und mannigfaltige Konstellationen wirtschaftliche und persönliche Vorteile bieten. Kooperationen wie etwa die Teilberufsausübungsgemeinschaft werden dennoch von Zahnärzten nicht genutzt und eingegangen.
Doch woher die Furcht vor solchen Kooperationen?
Die Vorzüge einer Teilberufsausübungsgemeinschaft sind einfach skizziert: Vertragszahnärzte können auch eine gemeinsame Tätigkeit bezogen auf einzelne Leistungen als Teilgemeinschaftspraxis ausüben. Eine umfassende gemeinsame Leistungserbringungsgemeinschaft ist damit nicht mehr erforderlich. Denn es reicht, wenn Teilbereiche des zahnärztlichen Spektrums gemeinsam erbracht werden. Dadurch können erhebliche Synergieeffekte erzielt werden. So könnten etwa ein Zahnarzt und ein Implantologe sich zu einer Teilgemeinschaftspraxis zusammenschließen und dadurch die gemeinsame zahnärztliche Behandlung gemeinsam abrechnen. Das Setzen der Implantate übernimmt hierbei der Implantologe, während der Zahnarzt sowohl die konservierende und paradontologische Vorbehandlung sowie die prothetische Versorgung des Patienten übernimmt. Der hierdurch erzielte Gewinn wird dabei zwischen den beteiligten Partnern anhand der jeweiligen persönlichen Leistungserbringung verteilt. Der Zahnarzt profitiert dabei von der Spezialisierung des Implantologen, der Implantologe profitiert vom gemeinsamen Patientenstamm.Daneben können Ressourcen gemeinsam genutzt werden, die Vertretung und der Notdienst gemeinsam geplant werden, um nur einige der weiteren Vorteile einer Teilberufsausübungsgemeinschaft zu nennen. Auch erschließt sich dem Patienten durch die Verfolgung eines gemeinsamen diagnostischen und therapeutischen Ziels der kooperierenden Zahnärzte ein stimmiges Praxiskonzept. Die Behandlung der kooperierenden Zahnärzte ist für den Patienten erkennbar aufeinander abgestimmt und bietet ihm damit eine hohe Qualität der zahnärztlichen Versorgung. Dies wiederum steigert die Patientenzufriedenheit und führt damit bestenfalls langfristig zu wirtschaftlichen Vorteilen.
Fazit
Bei der Umsetzung einer Kooperationsalternativen gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, damit ebenso viele rechtliche Vorgaben, die es zu beachten gilt. Doch in Anbetracht der Synergieeffekte und der Möglichkeiten einer Gewinnsteigerung ist jedem Zahnarzt zu empfehlen in seinem unmittelbaren Umfeld nach Wegen Ausschau zu halten, denn immer häufiger werden Stimmen laut, dass es die traditionelle Einzelpraxis in Zukunft schwer haben wird. Also worauf warten?