23. Oktober 2018

In einigen KZV-Bereichen liegt der Anteil der abzugebenden Praxen bis zum Jahr 2023 bei bis zu 20 %. Im ärztlichen Bereich liegt der Anteil in jedem einzelnen KV-Bereich sogar über 20 %. Weiter steht fest, dass in den nächsten 15 Jahren gut die Hälfte aller Zahnarztpraxisbetreiber einen Nachfolger suchen wird. Parallel hierzu steigt die Anzahl der angestellten Vertragszahnärzte stetig an. Als mögliche Praxisübernehmer stehen auf der anderen Seite die Generationen Y & Z. Da diese den Fokus allerdings verstärkt auf eine „work-life-balance“ legen und dies mit einem selbständigen Praxisalltag von durchweg mehr als 8 Stunden täglich nur schwer zu vereinbaren ist, stellt sich unweigerlich die Frage nach neuen Formen der Berufsausübung.

Dies insbesondere dann, wenn der Weg in die Selbständigkeit „nur“ auf Grund der finanziellen Risiken gescheut wird, obwohl ein gewisses Unternehmertun vorhanden ist.

Staatsbankett für (MVZ-)Genossenschaften

In Bitburg hat eine Genossenschaft zum 01.01.2019 die Zulassung als MVZ erhalten. Nachdem der Zulassungsausschuss Trier die Zulassung des dezentralen MVZ noch verweigert hatte, wurde diese seitens des Berufungsausschusses erteilt. Das im Juli 2018 von Gesundheitsminister Jens Spahn verfasste Schreiben an die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, in dem dieser die Rechtslage zu Gunsten einer Genossenschaft als MZV-Träger beurteilte, habe bei der Entscheidungsfindung nach Aussage des Berufungsausschusses keine Rolle gespielt.

Die Zulassung wurde im Rahmen eines von Ministerpräsidentin Malu Dreyer organsierten Workshops im Oktober mit einem Staatsbankett „gefeiert“.

Genossenschaft auch in Westfalen-Lippe

Eine andere Form einer Genossenschaft bildet die dieses Jahr gegründete Zahnarztpraxis vor Ort eG. Diese bietet im Bereich Westfalen-Lippe jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten die Möglichkeit eines selbstbestimmten Arbeitsplatzes und übernimmt hierfür neben diversen Verwaltungstätigkeiten etc. auch das wirtschaftliche Risiko.

Fazit

Wenngleich für die Gründung einer Genossenschaft beispielsweise auch die Mitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband erforderlich ist, kann es in Anbetracht der zukünftigen arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen sinnvoll sein, die Berufsausübung einer Genossenschaft näher zu betrachten.

Der Vorteil einer Genossenschaft bestünde z.B. darin, gemeinsame Ziele effizienter und schneller unter Beibehaltung einer gewissen Selbständigkeit erreichen zu können. Verwaltungsaufgaben können so leichter delegiert bzw. aufgeteilt werden. Das finanzielle Risiko wird gestreut.

Zum anderen erhält jedes Mitglied – unabhängig von der Kapitalbeteiligung – eine Stimme. Den unbegründeten standespolitischen Vorbehalten gegen Investoren von Z-MVZ-Ketten wäre so eine Alternative gefunden.

Das wichtigste bleibt, die zukünftigen Fakten nicht aus den Augen zu verlieren. Jede/r potenzielle Abgeber/in einer (Zahn-)Arztpraxis sollte sich deshalb fragen, welche Zukunftsvision er/sie verfolgt. Und wie diese in Anbetracht der Generationen Y & Z womöglich angepasst/verbessert werden kann. In diesem Sinne: Bleiben Sie zukunftsfähig!

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