15. April 2013

Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren auch dann nicht in die Hand genommen werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird.

Das Handy-Verbot für Autofahrer ist in der Straßenverkehrsordnung in § 23 Abs. 1a StVO geregelt. Darin heißt es:

Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Zum Handyverbot hat das Oberlandesgericht Hamm im Februar 2013 entschieden. Auch wenn der Fahrer mit dem Gerät nicht telefoniert, sondern dieses nur als Navigationsgerät genutzt habe, sei dies eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO verbotene „Benutzung“. Eine solche liege in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, mithin auch in dem Abruf von Navigationsdaten (Az.: III-5 RBs 11/13). Damit bestätigte das OLG Hamm die Rechtsprechung des OLG Köln zu dieser Frage, das bereits 2008 ebenso entschied.

Unser Tipp: 

Das OLG hat seine Entscheidung damit begründet, dass beide Hände für die Fahraufgabe erforderlich seien. Deswegen ist jegliche Nutzung des Geräts untersagt, soweit das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird. Installieren Sie also eine entsprechende Smartphonehalterung im Auto. Sie können das Gerät dann als Telefon oder als Navigationsgerät nutzen, ohne es in die Hand nehmen zu müssen.

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