5. März 2019

Eine der häufigsten Antworten, wenn wir uns in einem Gespräch mit einem Praxisinhaber, sei es Arzt oder Zahnarzt, vorstellen: „Einen Anwalt habe ich zum Glück schon länger nicht mehr gebraucht.“ Damit wird deutlich, dass die anwaltliche Beratung nur zur ProblemLÖSUNG genutzt wird, nicht zur ProblemVERMEIDUNG.

Unternehmer und Praxisinhaber zögern immer wieder wegen vermeintlicher Kosten, sich bei Unternehmensentscheidungen an einen Rechtsanwalt zu wenden. Grundsätzlich verständlich, denn natürlich ist auch die Tätigkeit des Rechtsanwalts, wie jede andere Dienstleistung, mit Kosten verbunden.

Das verhängnisvolle an dieser Stelle ist, dass wir Entscheidungen immer auf der Basis unseres aktuellen Informationsstandes treffen – also dem, was wir zu dem Zeitpunkt wissen. Welche Möglichkeiten sich uns außerdem noch bieten, wissen wir oft gar nicht. Und das kann als Unternehmer oder Praxisinhaber teuer werden.

Opportunitätskosten

Opportunitätskosten nennt man diese Kosten. Sie werden auch Alternativkosten genannt. Sie sind der entgangene Grenznutzen der Handlungsmöglichkeit bei einem Entscheidungsproblem, auf den zugunsten der durchgeführten Alternative verzichtet wird. Mit anderen Worten: Es sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass vorhandene Möglichkeiten nicht wahrgenommen werden.

Unsere Mandanten wissen, dass wir nicht nur für sie da sind, wenn Probleme entstanden sind, sondern sie regelmäßig bei Unternehmensentscheidungen begleiten, um durch den gestalterischen Einsatz des Rechts zum Praxis- und Unternehmenserfolg beizutragen.

Für Ihren Unternehmenserfolg haben wir nach einem Weg gesucht, um Ihnen unser Wissen zur Verfügung zu stellen. Wir haben es uns daher zum Ziel gesetzt, die Hemmschwelle für unsere Mandanten, uns in ihre tagtäglichen Unternehmensentscheidungen miteinzubeziehen, so niedrig wie möglich zu setzen.

Egal, um welches Thema es geht: mit der MedizinanwälteFlat sichern Sie sich den frühzeitigen Rat unserer Fachanwälte und Rechtsanwälte. Mit der Flatrate bieten wir Ihnen telefonische/ videotelefonische Erstberatung durch qualifizierte Fachanwälte und Rechtsanwälte in allen unseren Rechtsgebieten und für alle Unternehmer im Gesundheitsmarkt.

Wie funktioniert die MedizinanwälteFlat?

Lyck+Pätzold healthcare.recht verpflichtet sich zur telefonischen/ videotelefonischen Beratung des Mandanten von 60 Minuten monatlich. Nicht in Anspruch genommene Zeit ist nicht auf den Folgemonat übertragbar. Die Erstellung von Verträgen und/ oder das Führen von Schriftverkehr ist nicht erfasst und erfolgt nach gesondertem Angebot. Mehr dazu:

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