Nicht nur durch MDK-Prüfungen, sondern auch durch Falschkodierungen kann es zu einer fehlerhaften Abrechnung im Krankenhaus kommen. Einer Argumentation der Krankenkassen gegenüber Nachforderungen der Krankenhäuser, sich auf Verwirkung zu berufen, erteilte das Bundessozialgericht eine Absage. Dies sei an hohe Hürden gebunden: Hier müssten ein Verwirkungsverhalten, eine Vertrauensgrundlage, ein Vertrauenstatbestand und ein Vertrauensverhalten zusammenkommen.
Zudem nahm der 1. Senat zwei Rechtsprechungsänderungen vor: Eine Nachforderung muss nicht mehr innerhalb von sechs Wochen erfolgen, und die Korrektur von Schlussrechnungen im nachfolgenden Kalenderjahr verstößt nicht mehr gegen Treu und Glauben. (BSG, Urt. v. 05.07.2016, Az.: B 1 KR 40/15 KR)
Die ausführlichen Hintergründe und rechtlichen Argumente zusammengefasst und kommentiert von Herrn Rechtsanwalt Urs Frigger finden Sie in der Health&Care Management 12/2016: http://www.hcm-magazin.de/unbegrenzt-moeglich/150/10842/340444 (für Abonnenten kostenfrei)