11. Dezember 2014
Scheckbetrug ArztMehrere Mandanten berichteten uns in den vergangenen Wochen über eine Masche, mit der Betrüger versuchen, von Ärzten und Zahnärzten erhebliche Geldbeträge zu erschwindeln.

Auch im Rheinisches Zahnärzteblatt wird aktuell darüber berichtet. Das Thema scheint also bereits in zahlreichen Praxen aufgetreten zu sein, weshalb wir vor dieser Masche an dieser Stelle warnen möchten. Und das ganze funktioniert so:

In der Praxis geht eine E-Mail oder ein Anruf aus dem Ausland ein. Es wird behauptet, dass man aufgrund des guten Rufs, den die Praxis genieße auf diese aufmerksam geworden sei und dort gerne behandelt würde.

Kurze Zeit später schickt dieser angebliche Interessent dann sogar einen einen Scheck in erheblicher Höhe als Vorausbezahlung auf die geplante Behandlung. Die Summe übertrifft dabei die voraussichtlichen Behandlungskosten meist deutlich.

Häufig stammen die Schecks angeblich von der HSCB-Bank oder der Western Union.

Kurze Zeit später meldet sich der vermeintliche Patient wieder in der Praxis und beklagt, den Scheck versehentlich zu hoch ausgestellt zu haben und bittet darum, ihm den Differenzbetrag  rückzuüberweisen.

Kommt der gutgläubig Arzt oder Zahnarzt dem Verlangen nach, wird der Scheck grundsätzlich nach der Einreichung bei der Bank zunächst auch gutgeschrieben.

Was leider jedoch  übersehen wird, ist die Tatsache, dass dies nur unter Vorbehalt geschieht. Der Betrag kann noch innerhalb von 180 Tagen vom Gutschriftskonto von der Bank zurück gebucht werden. Platzt der Scheck, bucht die Bank den gutgeschriebenen Betrag wieder zurück und der Verkäufer bleibt auf der bereits überwiesenen Differenz sitzen, da sich die Fälschung bzw. die fehlende Deckung des Schecks erst nach langwierigen bankinternen Überprüfungen herausstellt.

Die Auszahlung von angeblichen Differenzbeträgen an den vermeintlichen Patienten sind bis dahin längst abgeschlossen und nicht mehr rückgängig zu machen.

Scheckbetrug bei Ärzten und Zahnärzten

Daher unser unbedingter Rat:

1. Werden Sie misstrauisch, wenn Ihnen ein Scheck zur Zahlung zugesandt wird, der einen deutlich überhöhten Betrag aufweist.

2. Bei Zweifeln über die Echtheit des zugesandten Schecks lassen Sie diesen bei den Banken oder der örtlichen Polizeidienststelle vor Einzahlung auf dessen Echtheit überprüfen.

3. Warten Sie mit der Überweisung des Geldes, bis der Geldeingang tatsächlich von der Bank bestätigt wurde und somit die Echtheit des Schecks geprüft wurde.

 

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