17. April 2020

In den letzten Tagen fiel vermehrt das Wort Tracing-App. Hierunter wird eine App verstanden, welche Benachrichtigen von infizierten Kontakten übermittelt. Forscher der Leopoldina hatten Anfang der Woche in ihrer Stellungnahme den Einsatz solcher Tracing-Apps empfohlen, sowie die Verbindung von GPS-Daten. Sinn und Zweck soll eine möglichst lückenlose Nachverfolgung aller Kontakte von CoVid-19 Fällen sein, um eine unbemerkte Weiterverbreitung zu verhindern. Bereits am vergangenen Freitag haben Google und Apple gemeinsam eine Technik zur Kontaktverfolgung vorgestellt, welche in den kommenden Monaten auf die Betriebssysteme in iOS und Android integriert werden.

Aktueller Stand

Bund und Länder haben sich nun in der Frage der Corona App geeinigt und empfehlen den datenschutzfreundlichen Standard des PEPP-PT. GPS Daten sollen erst einmal nicht gesammelt werden. Der Ansatz sieht vor, dass die Kontaktinformationen mittels bluetooth Funktion für drei Wochen auf den Geräten der Benutzenden gespeichert werden. Anhand wechselnder ID´s soll die Technik die Begegnungen mit anderen smartphones in unmittelbarer Umgebung per bluetooth aufzeichnen.

Ein Bewegungsprofil – durch die Erfassung von Standortdaten – soll nicht gespeichert werden. Wird eine Person aus der Kontaktkette positiv auf das Virus getestet kann sich der infizierte Nutzer entscheiden, ob er über die App seine gespeicherten Kontakte freigeben möchte. Die Kontaktpersonen werden dann informiert, ohne dass eine Nachricht kommt, wer genau welcher Kontaktpunkt war. Die verwendeten Server sollen die Daten bisher nur weiterleiten. Findet die App die Nummer des eigenen Geräts, informiert sie den Nutzer, dass sie einen Kontakt mit einem infizierten Nutzer hatte und er sich beim Gesundheitsamt melden möge.

Freiwillige Nutzung der Kontaktverfolgung

Bisher ist geplant, dass die Nutzung dieser Technologie und Apps auf freiwilliger Basis erfolgen soll, um Infektionsherde zügig nachvollziehen zu können. Es soll sich um eine Opt-in Lösung handeln, so dass Nutzer zunächst in die Nutzung der Technik zustimmen müssen. Eine Datenbank, in der alle Geräte ID´s erfasst werden, soll es nicht geben. Die App wird auf dem Handy installiert und das smartphone mit einer anonymen und zeitlich begrenzten Identifikationsnummer versehen. Die App sucht nun fortlaufend in einem Umkreis von 2 Metern um das Gerät nach anderen smartphones, auf denen die App ebenfalls installiert ist. Befindet sich das Gerät für mindestens 15 Minuten im nahen Umkreis von ca. 2 Metern am eigenen Gerät, wird dies als relevanter Kontakt aufgezeichnet.

Kommt ein einheitlicher Standard?

Die Bundesregierung hat an die Entwickler appelliert, dass das „zugrundeliegende Architekturkonzept“ genutzt werden soll, damit die Apps miteinander kompatibel sind und wie Puzzle ineinandergreifen können. Systeme die am Ende nicht zusammenwirken können wären daher kontraproduktiv.

Der Launch der PEPP-PT-Technologie ist nunmehr auf Ende April vertagt worden.

Fazit: Kontaktverfolgung als Systemfunktion

Die Kontaktverfolgung via bluetooth wird nach jetzigem Stand ein Teil von Android und iOS werden und soll per Software-Updates ab Mitte Mai auf die mobilen Endgeräte kommen. Nach Datenschutzbedenken haben google und Apple kundgetan, dass auf die Schnittstelle nur Apps von staatlichen Stellen zugreifen werden dürfen. Ab diesem Termin können Behörden mit der Erlaubnis von Apple und Google die Schnittstelle in ihre Apps integrieren, die dann über den jeweiligen App-Laden des Systemherstellers vertrieben werden können.

Kategorien
Newsletter
Wollen Sie unter den Ersten sein, die über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsrecht und der Gesundheitspolitik informiert werden?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.