23. März 2020

Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben heute umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt. Die beiden zuständigen Ministerien haben in einer gemeinsamem Pressemitteilung die Eckpunkte dieses Maßnahmenpakets dargelegt.

Demnach wird es eine finanzielle Soforthilfen in Form von Zuschüssen für kleine Unternehmen geben. Dies gilt für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Infolgedessen greift das Programm zumindest auch für kleinere Arzt – und Zahnarztpraxen.

Finanzielle Soforthilfen

Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente),
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).

Voraussetzung für diese Zuschüsse ist, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona entstanden sind. Das Unternehmen darf also nicht schon vor März 2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Ein Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 muss feststellbar sein. Die Antragstellung auf die Zuschüsse erfolgt möglichst elektronisch. Hierbei sind eine Existenzbedrohung bzw. ein Liquiditätsengpass bedingt durch Corona zu versichern.

Zuschuss gewinnwirksam

ACHTUNG: Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens – oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.

Sobald diese Zuschüsse beantragt werden können, werden wir hier darüber berichten.

Fazit

Klar ist, dass es auch für (Zahn)Ärzte mittlerweile einige Maßnahmen gibt, die existenzsichernd sein können. Dazu zählen derzeit vor allem:

  • Kurzarbeitergeld
  • Liquiditätshilfen in Form von Zuschüssen werden in Kürze verfügbar sein
  • Steuerstundungen
  • Kfw-Darlehen

Welche der Maßnahmen die richtige ist, ist immer ein Sache der individuellen Abwägung. Keine Praxis ist wie die andere. Sei es aufgrund der finanziellen Situation, sei es wegen der unterschiedlichen arbeitsvertraglichen Gegebenheiten in der Praxis, der Anzahl an Mitarbeitern oder wieder anderen Umständen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, um eine dieser Maßnahmen für sich nutzbar zu machen, sprechen Sie uns gerne an.

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