24. Oktober 2019

Wir gratulieren unserem Kollegen Christian Erbacher ganz herzlich zur Verleihung des Titels Fachanwalt für Medizinrecht.

Das Medizinrecht umfasst gleich mehrere Rechtsgebiete. Es gestaltet sich äußerst komplex, da unter anderem die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes abgebildet werden.

Vor diesem Hintergrund hat sich in der Anwaltschaft die Erkenntnis durchgesetzt, dass die anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Medizinrechts besonderes Wissen und einschlägige Erfahrung erfordert. Dem wurde mit der Einführung des Titels „Fachanwalt für Medizinrecht“ Rechnung getragen, der von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wird.

Inhaltlich wird der Titel durch die in § 14b der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert. Konkret nennt § 14b FAO folgende Bereiche:

  1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
    • a) zivilrechtliche Haftung,
    • b) strafrechtliche Haftung,
  2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
  3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
    • a) ärztliches Berufsrecht,
    • b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
  4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
  5. Vergütungsrecht der Heilberufe,
  6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
  7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
  8. Grundzüge des Apothekenrechts,
  9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Der Titel des Fachanwalts für Medizinrecht wird nur den Rechtsanwälten verliehen, die nachweislich sowohl über besondere theoretische Kenntnisse als auch über besondere praktische Erfahrungen verfügen. Genau diese Voraussetzungen konnte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Christian Erbacher bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main nachweisen. 

In der Lyck+Pätzold healthcare.recht arbeitet er mit Kollegen zusammen, die ausschließlich auf das Medizinrecht spezialisiert sind, die sich auf die Beratung medizinischer Leistungserbringer spezialisiert haben und damit eine qualitativ hochwertige Beratung gewährleisten. 

Viele Rechtsanwälte positionieren sich im Markt, indem sie sich auf eine Reihe von Rechtsgebieten konzentrieren. Der Weg von Lyck+Pätzold ist ein anderer: Nicht die Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet, sondern die Spezialisierung auf eine Branche, steht im Fokus. Unser Anspruch ist es, den niedergelassenen oder den angestellten Ärzten und Zahnärzten, der in der Gesundheitsbranche tätigen Industrie oder dem Investor im Gesundheitssektor eine umfassende Rechtsberatung anzubieten, welche gerade den besonderen medizinrechtlichen Hintergrund erfasst. 

Im Medizinrecht betreut Lyck+Pätzold bundesweit und ausschließlich medizinische Leistungserbringer in allen Fragen, die das Gesundheitswesen betreffen. Die strategische und konzeptionelle Beratung unserer Mandanten (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Berufsverbände, etc.) steht hierbei immer im Vordergrund. 

Die Rechtsanwälte der Sozietät sind daneben mit Vorträgen und Veröffentlichungen aktiv. Das Wirtschaftsrecht steht hierbei in einem engen inhaltlichen Zusammenhang, denn die Kenntnisse im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht sowie Wettbewerbsrecht sind unerlässlich für die kompetente Rechtsberatung von medizinischen Leistungserbringern, beispielsweise Finanzierungs- und Gründungskonzepte für Einrichtungen im Gesundheitswesen.

Interessenten können auf der Website von Lyck+Pätzold healthcare.recht über das interaktive Kontaktformular oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Mehr zum Kollegen Erbacher finden Sie unter: Christian Erbacher

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