Auch ein gesetzlich Versicherter hat Anspruch auf Ersatz implantologischer Leistungen bei einer dauerhaft bestehenden Xerostomie nach einer Tumorbehandlung, da eine Ausnahmeindikation im Sinne der Behandlungsrichtlinie vorliegt, und zum anderen eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2009, Az. L 11 KR 4668/09).

Das Urteil im Volltext: http://tinyurl.com/yzq983s

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