Der Bundestag hat Ende September das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet und damit ein 4,3 Milliarden Euro schweres Investitionsprogramm in die digitale Zukunft der Krankenhäuser auf den Weg gebracht. Wer profitiert von dem Investitionsprogramm, was wird gefördert, wie werden die Mittel verteilt und was ist zu veranlassen, um daran teilzuhaben?
Die Patientenversorgung in Krankenhäusern spielt sowohl für die Bewältigung der COVID-19-Pandemie als auch für die grundsätzlichen Herausforderungen einer qualitativ hochwertigen und modernen Gesundheitsversorgung eine große Rolle. Deshalb ist eine moderne, digitale und gute investive Ausstattung der Krankenhäuser notwendig. Allerdings hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie verdeutlicht, dass in den letzten Jahren zu wenig in die Digitalisierung und eine moderne Ausstattung der Krankenhäuser investiert wurde. Die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Krankenhausbereich ist nach dem Prinzip der dualen Finanzierung Aufgabe der Länder. In den vergangenen Jahren ist jedoch das Gesamtvolumen der Mittel der Länder für Krankenhausinvestitionen stetig zurückgegangen. Diese Lücke kann allein von den Krankenhäusern nicht geschlossen werden.
4,3 Milliarden Euro für die digitale Zukunft der Krankenhäuser
Mit einem Investitionsprogramm möchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern nunmehr ein digitales Update verschaffen. Danach wird der Bund wird ab dem 1. Januar 2021 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Aus diesem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) können Kliniken Fördermittel beantragen.
Förderung von Notfallkapazitäten, digitaler Infrastruktur und IT-Sicherheit
Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung von Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur wie Patientenportale für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, ein digitales Medikationsmanagement zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit, Maßnahmen zur IT- und Cyber-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.
Beantragung der Fördermittel zum KHZG
Die Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden und gegenüber den jeweiligen Ländern geplante Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben und insbesondere die notwendigen Finanzmittel benennen. Das Land trifft die Entscheidung, für welche Vorhaben eine Förderung beantragt werden soll. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder für diese Investitionsvorhaben sodann Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen, das über die Förderung und die entsprechende Bewilligung von Fördermitteln entscheidet.
Finanzhilfen für Mehrkosten und Erlösausfälle in Folge der Corona-Pandemie
Auch der Krankenhausstrukturfonds wurde um zwei weitere Jahre bis 2024 verlängert. Erlösrückgänge im laufenden Jahr gegenüber dem Jahr 2019, die infolge der Corona-Pandemie entstanden sind, können ebenso geltend gemacht werden, wie coronabedingte Mehrkosten (z.B. für persönliche Schutzausrüstungen).
Weitere Regelungen
Der Einsatz von Pflegekräften und anderen Beschäftigten in Krankenhäusern, die durch die Versorgung von Corona-Patienten besonders belastet waren, wird finanziell mit 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen anerkannt. Dabei treffen die Krankenhäuser selbst die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten und über die individuelle Prämienhöhe, die bis zu 1.000 Euro betragen kann. Der Kinderkrankengeldanspruch um fünf Tage je Elternteil wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt verlängert. Ebenso werden im Bereich der Pflege infolge der COVID-19-Pandemie geschaffene und bisher befristete Regelungen zu Finanzhilfen verlängert.
Fazit zu den Regelungen des KHZG
Das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ der Koalition stellt eine Chance für Krankenhäuser dar, durch die Regelungen des KHZG eine finanzielle Unterstützung für geplante Digitalisierungsvorhaben zu erhalten. Daher gilt es für die Verantwortlichen in Krankenhäuser jetzt zu prüfen, welche geplanten Vorhaben gefördert werden und wie diese praktisch umgesetzt werden können.