Ärzte dürfen auf einer großen Videowand am Ärztehaus für sich werben – auch wenn sich der Bildschirm an einem Haus befindet, in dem nicht der Werbende selbst, sondern Kollegen ihre Praxis betreiben. Das Bezirksberufsgericht für Zahnärzte in Mannheim fand an einer solchen Reklame nichts Unkollegiales. Damit lag das Berufsgericht auf der Linie von Rechtsanwalt Jens Pätzold, der den Arzt vor Gericht vertrat.

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