30. September 2013

Sachen gibt’s… Ein Zahnarzt aus Gera hat  über Jahre heimlich seine Mitarbeiterinnen im Umkleideraum gefilmt und tausende Videoaufnahmen davon gemacht. Nun wurde er vom Amtsgericht Gera zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt .

Das Amtsgericht Gera sprach ihn am 27.09.2013 in 211 Fällen schuldig. Weitere Fälle konnten ihm zwar nachgewiesen werden, jedoch waren diese bereits verjährt.

Strafschärfend wurde dem Zahnarzt zur Last gelegt, dass er weder vor noch im Prozess ein Wort der Entschuldigung von sich gab. Die betroffenen Mitarbeiterinnen hatten im Frühjahr 2012 heimliche Videoüberwachung zufällig entdeckt. Die Staatsanwaltschaft konnte dann im Ermittlungsverfahren Datenträgern sicherstellen, die knapp 7.500 solcher Dateien beinhaltetem. Den Schilderungen nach sind die Frauen auf den Aufnahmen in Unterwäsche oder gar nackt zu sehen.

Die Verurteilung basiert auf dem Straftatbestand des unbefugten Herstellens und Gebrauchs von Bildaufnahmen (§ 201a StGB). Der Richter äußerte sich in der Urteilsbegründung wie folgt: „Man kommt fast zu dem Schluss, dass Sie zwei Leidenschaften hatten: die eines Zahnarztes und die – landläufig gesagt – eines Spanners.“

Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine noch härtere Strafe ebantragt, nämlich eine Haftstrafe von drei Jahren. Der Verteidiger hatte hingegen einen Freispruch beantragt und dies damit begründet, dass sich die betroffenen Frauen rechtswidrig Zutritt zum Büro des Angeklagten und damit zu den Videodateien verschafft und dabei Hausfriedensbruch begangen hätten. Daher dürften die dort gefundenen Dateien vor Gericht nicht verwertet werden. Eine Rechtsauffassung, der das Gericht nicht folgte.

Die betroffenen Frauen haben zudem Schadensersatzansprüche vor dem Arbeitsgericht eingeklagt.

(AG Gera, Urteil vom 27.09.2013)

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