28. Dezember 2007

Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob ein Anästhesist, der ein Narkotikum mehrfach verwendet und dadurch den Tod eines dreijährigen Mädchens verursacht hat, zu Recht verurteilt worden war. Der angeklagte Anästhesist war zunächst wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Nach siebentägiger Verhandlung wurde der Anästhesist mit Urteil vom 18.07.2007 durch das LG Ellwangen wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie eines weiteren Falls der Körperverletzung zur Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Urteilsfeststellungen versetzte der Angeklagte zwei Patienten mit einem mit Bakterienkeimen kontaminierten Arzneimittel in Narkose. Weil der Angeklagte entgegen den Regeln der ärztlichen Kunst sowie der ausdrücklichen Gebrauchsinformation des Herstellers die Flasche, die das Narkotikum beinhaltete, mehrfach verwendete, war es zur Verkeimung des Flascheninhalts gekommen.

Während einer der beiden Patienten, ein 42-jähriger Mann, nach zweiwöchiger Erkrankung wieder völlig gesundete, verstarb die andere Patientin, das dreijährige Mädchen Sina-Mareen, infolge eines septisch-toxischen Schocks. Der BGH hat die auf Verfahrensrügen und die Sachbeschwerde gestützte Revision des Angeklagten verworfen. BGH, vom 20.12.2007, Az: 1 StR 576/07

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