19. Februar 2021

„Alles, was digitalisiert werden kann, wird digitalisiert.“ Das Zitat von Frau Carly Fiorina, der seinerzeitigen Chefin von HP (Hewlett Packard) scheint aktueller denn je und zeigt auf, wo die Reise hingeht. Sei es die digitale Steuerberatung, die digitale Rechtsberatung per Video oder eben die digitale Arzt- und Zahnarztpraxis. Remote work gehört zum modernen Arbeitsleben dazu, was durch Zahlen bestätigt werden kann. Laut einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung haben rund ein Viertel aller Erwerbstätigen im Januar 2021 im Homeoffice gearbeitet. Und wie sieht es in den Praxen aus?

Homeoffice als Arzt / Zahnarzt

Während bei einigen Fachgruppen, wie z.B. die Radiologie oder der Dermatologie, telemedizinische Anwendungen bereits fest implementiert sind (Telekonsile, Telemonitoring etc.), sehen andere in der Digitalisierung noch Herausforderungen. Doch gerade unterstützende Behandlungsleistungen oder reine Verwaltungsaufgaben können hervorragend im Homeoffice durchgeführt werden. Bestimmte Aufgabenbereiche wie Patientenaufklärung, Behandlungsplanung, Vor – und Nachsorge bei OP-Patienten, Material­bestellung, Pflege des Terminkalenders, Recall, Über­arbeitung des Qualitätsmanagements, Fortbildungsplanung, Personal­management etc. müssen nicht zwingend vom Präsenzarbeitsplatz in den Praxisräumen aus erledigt werden.

Gleichzeitig bietet sich für Praxisinhaber die Gelegenheit, auch schwangere und stillenden angestellte Ärztinnen und angestellte Zahnärztinnen beschäftigen zu können, ohne sofort aufgrund der Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot aussprechen zu müssen. Denn oftmals wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, obwohl die Arbeitnehmerin eigentlich gerne arbeiten würde. Dies kann im Homeoffice hervoragend umgesetzt werden.

Aufklärung per Video aus dem Homeoffice

Durch die Digitalisierung haben sich viele neue Produkt als sehr hilfreich im Homeoffice erwiesen. Unter anderem medikit Kommunikation & digitale Prozesse oder auch die Aufklärung über Infoskop von synmedico.

Ein weiteres hervorragend im Homeoffice einsetzbares Praxistool stellt die Videosprechstunde beispielsweise über digital.lpsgroup.de dar, mit deren Hilfe z.B. Vor- und Nachgespräche, Aufklärungsgespräche und/ oder Besprechungen von Heil- und Kostenplänen etc. digital ermöglicht werden. Auch Online-Fallbesprechungen unter Beteiligung eines Zahntechnikers, Dolmetscher sind denkbar.

Darüber hinaus kann per Videosprechstunde die Behandlungsdringlichkeit des Patienten selektiert werden. Es kann virtuell besprochen werden, ob der Patient akut behandelt werden muss und priorisiert werden sollte, oder ob ein Vorstellen in ein paar Tagen ausreichend ist. So kann der Patient beispielsweise auch aus dem Urlaub oder auf der Geschäftsreise seinen Zahnarzt konsultieren. Eine Einschätzung kann durch die Kombination aus Hören sowie Sehen von Mimik und Körperhaltung besser erfolgen, als allein aus dem Herauslesen in der Stimme des Patienten.

Patienten schätzen die Vorteile der Videosprechstunde

Der nächste Vorteil ist, dass Patient und Praxisteam wertvolle Zeit und Aufwand einsparen können. HKP-Besprechungen können erfolgreich durch die Videosprechstunde durchgeführt werden, weil der Patient hierfür nicht extra in die Praxis kommen muss. Er spart sich Wegezeit und Wegekosten und kann eine Beratung beispielsweise auch während seiner Arbeitspause einschieben ohne durch den Stadtverkehr oder noch weitere Anfahrten in Kauf nehmen zu müssen.

Zudem können Patienten aus dem weiter entfernten Umkreis akquiriert werden, die für eine aufwändige Behandlung einen Spezialisten suchen. Der Erstkontakt zum Spezialisten kann virtuell erfolgen, was für die Praxis neues Patientenklientel bedeuten kann.

Ebenso für ältere oder weniger mobile Patienten ist die Videosprechstunde von Vorteil, weil sie oft für die Fahrten auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dies entfällt mit der Videosprechstunde. Überdies fühlen sich Patienten in ihrer gewohnten Umgebung wohler. Zahnarztbesuche stellen für manche Patienten Stresssituationen dar, so dass sie komplett gemieden werden, insbesondere, wenn weitere Herausforderungen dazu kommen, wie: wann kann ich überhaupt einen Arzt oder Zahnarzttermin einschieben? Wer übernimmt in der Zeit die Kinderbetreuung?

Fällt die Entscheidung der Praxis positiv für Homeoffice aus sollte die Videosprechstunde im Homeoffice auf jedenfalls auf Behandlerseite nicht fehlen.

Videosprechstunde und Datenschutz im Homeoffice. Mit welchen Anbietern darf zusammengearbeitet werden?

Der Datenschutz und die DSGVO müssen eingehalten werden, so dass im Arztbereich und Zahnarztbereich jeweils auf die von der KV bzw. KZV zugelassenen Anbietersysteme zurückgegriffen werden muss.
Darüber hinaus ist Vertraulichkeit wichtig, denn die Videosprechstunde muss – wie eine „normale Sprechstunde“ – vertraulich und störungsfrei verlaufen und in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Eine Einwilligung des Versicherten in die Datenverarbeitung des genutzten Videodienstanbieters ist vor Beginn der Videosprechstunde einzuholen. Liegt diese vor, muss ebenfalls vor Beginn der Videosprechstunde auf beiden Seiten eine Vorstellung aller im Raum anwesenden Personen erfolgen. Zudem muss die Videosprechstunde werbefrei sein und darf von niemandem aufgezeichnet werden. Dies sind allerdings alles Punkte, die eben auch für die Konsultation in der Praxis gelten und sind damit nicht unbekannt.

Doch immer an die Homeofficevereinbarung denken!

Um den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen als Praxisinhaber zu genügen, ist es erforderlich, mit den Praxismitarbeitern entsprechende schriftliche Vereinbarungen, die z.B. als Nachtrag / Ergänzung zum Arbeitsvertrag implementiert werden können, zu schließen. In diesen wird z.B. sichergestellt, dass keine öffentlichen, nicht sicheren Internetzugänge benutzt werden oder ein sicheres häusliches Umfeld mit der Möglichkeit der Abschließbarkeit einzelner „Büroräume“ gegeben ist.

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