27. März 2020

Treffen Sie die richtige Entscheidung.

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Praxis möglichst gering zu halten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir erleben gerade einen steigenden Bedarf bei Arzt- und Zahnarztpraxen über Kurzarbeitergeld nachzudenken. Kurzarbeit kann allerdings vom Arbeitgeber nicht „einfach so“ angeordnet werden. Für die Kurzarbeit sind eine entsprechende Abreden mit den betroffenen Mitarbeitern erforderlich, die meist nicht vorliegen. Um im Fall der Fälle keine Zeit zu verlieren, sollten diejenigen, die jetzt über Kurzarbeit nachdenken müssen, diese Abreden mit den Mitarbeitern nachholen, um dann gerüstet zu sein.

An dieser Stelle möchten wir die Beiträge der Bundesagentur für Arbeit zeigen. Diese erklären die grundsätzlichen Voraussetzungen und das sich daran anschließende Verfahren.

Teil 1 – Voraussetzungen (Stand 18.03.2020)

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Teil 2 – Verfahren (Stand 18.03.2020)

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Die Video-Hinweise umfassen die bisher geltenden Regeln zur Kurzarbeit. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber haben für die Zeit von Corona Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen.

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld soll bestehen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge sollen für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet werden.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sollen ebenfalls in Kurzarbeit gehen und Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben können.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden soll verzichtet werden. Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit. Wir aktualisieren diese Seiten sukzessive zu den neuen Regelungen. Aktualisierte Informationen erhalten Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Kurzarbeit ist eine arbeitsrechtliche Maßnahme, um vorübergehende Turbulenzen auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen. Kündigungen sollen verhindert werden, weil zu erwarten ist, dass es sich um eine konjunkturelle Schwankung handelt, die in wenigen Wochen überstanden ist.

Praxisinhaber fürchten aktuell einen Rückgang an Patientenzahlen und damit einen Rückgang der zu erzielenden Einnahmen. Da jede Praxis individuell ist und zu unterschiedliche Herausforderungen Beratungsbedarf hat, melden Sie sich zu den Einzelfall bezogenen Fragen gerne bei uns. Ansprechpartnerin hierfür ist Rechtsanwältin Unkelbach.

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