28. Juni 2023

Arbeitsverträge regeln die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Sie sind die rechtliche Vereinbarung, die die Rahmenbedingungen der Beschäftigung als auch der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festlegen. Gerade bei einer streitigen Beendigung sind die Verträge besonders bedeutsam. Um die Rahmenbedingungen zu gestalten, enthalten Arbeitsverträge in der Regel eine Vielzahl von Klauseln. Eine davon ist die Ausschluss- und Verfallsklausel. Diese regelt die Fristen und Bedingungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Trotz der immensen wirtschaftlichen Bedeutung finden sich in vielen Arbeitsverträgen dazu unwirksame Vereinbarungen. 

Definition und Zweck 

Ausschluss- und Verfallsklauseln legen fest, dass bestimmte Ansprüche oder Rechte des Arbeitnehmers verfallen oder ausgeschlossen werden, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden.

1. Ansprüche auf Vergütung: Eine Ausschluss- oder Verfallsklausel kann bestimmen, dass Ansprüche auf Gehalt, Lohn, Bonuszahlungen oder andere finanzielle Vergütungen verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit geltend gemacht werden.

2. Urlaubsansprüche: In einigen Fällen können Ausschluss- oder Verfallsklauseln den Urlaubsanspruch regeln. Sie können festlegen, dass nicht genommener Urlaub am Ende eines bestimmten Zeitraums verfällt und keine Auszahlung oder Übertragung möglich ist.

3. Ansprüche auf Überstundenvergütung: Arbeitsverträge können eine Ausschluss- oder Verfallsklausel enthalten, die besagt, dass Ansprüche auf Überstundenvergütung verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden.

4. Sonderleistungen: Ausschluss- oder Verfallsklauseln können auch bestimmte Sonderleistungen oder Vergünstigungen, wie z.B. Aktienoptionen oder Mitarbeiteraktienpläne, regeln. Diese können verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeübt oder beansprucht werden.

Wirtschaftliche Bedeutung 

Die zeitliche Begrenzung der Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag haben eine immense wirtschaftliche Bedeutung. Ohne wirksame Ausschluss- und Verfallsklausel können Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend gelten gemacht werden. Wurde also beispielsweise die Umsatzbeteiligung einer angestellten Zahnärztin in Unkenntnis der Regelungen zur Entgeltfortzahlung während der Urlaubszeit (https://medizinrecht-blog.de/arbeitsrecht/verguetungsmodelle-die-kehrseite-der-umsatzbeteiligung/) nicht berechnet und nicht ausgezahlt, kann diese bei unwirksamer Ausschluss- und Verfallsklausel die fiktive Umsatzbeteiligung aus den Urlaubszeiten für bis zu 3 Jahre rückwirkend vom Arbeitgeber verlangen, bei wirksamer Klausel nur für die Urlaubszeiten innerhalb der letzten 3 Monate.

Wirksamkeit der Klausel

Im Arbeitsvertrag vereinbarte Ausschluss- und Verfallsklauseln unterliegen der AGB-Kontrolle. Das bedeutet, dass sie für die Arbeitnehmenden transparent sein müssen und nicht überraschend sein dürfen. Die Rechtsprechung hat hierzu in zahlreichen Entscheidungen die folgenden Bedingungen für die Wirksamkeit der Klauseln aufgestellt: 

• Die Ausschlussfrist muss für beide Vertragsparteien gelten.

• Die Frist ab Fälligkeit des Anspruchs muss mindestens drei Monate betragen, ebenso die Frist für eine anschließende gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche. 

• Es darf keine strengere Form als die Textform verlangt werden. Die Vereinbarung der Schriftform führt zur Unwirksamkeit. 

• Ansprüche, die aus der fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Vertragspartners resultieren sowie Ansprüche auf gesetzliche Mindestentgeltansprüche dürfen von der Klausel nicht umfasst sein.

Verstößt die Klausel gegen das Transparenzgebot, führt dies zur Unwirksamkeit der gesamten Ausschluss- und Verfallsklausel, mit der Folge, dass die kurzen Fristen nicht gelten und stattdessen die gesetzlichen Verjährungsfristen mit regelmäßig 3 Jahren Anwendung finden. 

Praxistipp

Ausschluss- und Verfallsklauseln sind wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrags. Angesichts der dazu bestehenden Rechtsprechungsdichte und Rechtsfortbildung sollten sich Arbeitgeber bei der Erstellung der Arbeitsverträge nicht auf im Internet frei zugängliche Muster verlassen. Doch auch altbewährte Verträge aus dem eigenen Unternehmen sind regelmäßig zu prüfen, denn die Rechtsfortbildung kann hier zur Unwirksamkeit einer ursprünglich einmal wirksamen Klausel führen. Für den rechtlichen Laien ist es kaum überschaubar, ob die arbeitsvertraglichen Regelungen noch up to date oder bereits überholt sind. Mit der Folge, dass aus 3 Monaten Geltendmachung der Ansprüche bis zu 3 Jahre Unsicherheit werden können.

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